Hallo liebe Leute,

bei uns wird folgender Ablauf zur Schichtplanerstellung gepflegt.
Am Mittwoch 13 Uhr wird der verbindliche Schichtplan für die kommenden 2 Wochen ausgehangen und für eine weitere Woche als vorläufig.

Bps. Mittwochs KW40 kommt der verbindliche Plan für KW 41 und KW 42 und vorläufig für KW43.

Nun vergeht eine Woche und wir befinden uns in der KW 41. Folgerichtig wird nun aus der ursprünglichen vorläufigen KW 43 eine verbindliche Woche die aber durch notwendige Anpassungen stellenweise anders aussehen kann als noch in der vorläufigen Variante die Aushing.
Meine Frage ist , kann der betreffende Mitarbeiter seine Schichteinteilung ablehnen wenn die ursprünglich als vorläufig erstellte Schicht dann eine andere wird oder muss er damit leben?

Die Vorankündigungsfrist von 4 Tagen, die man in den Gesetzen liest, ist ja großzügig eingehalten. Muss der Mitarbeiter und auch wir als BR das akzeptieren ?
Wir sind nicht tarifgebunden und es gibt auch keine BV dazu. Ich möchte bitte auch nicht hören ...macht schnellstens eine BV dazu... denn wir brauchen für den jetzigen Fall eine konkrete Aussage ob der Mitarbeiter es akzeptieren muss. Denn wie so oft kann man es nicht allen recht machen und zur Not überwiegt das Wohl vieler dem Wohl eines einzelnen.

Man kann natürlich darauf achten das sich solche Ausnahmen gleichmäßig auf die Mitarbeiter verteilen.

Danke im Voraus für eure Antworten.