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Samstag als Pflicht-Arbeitstag - ohne Zustimmung des BR?

G
Gerlinde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

habe da mal eine Frage,bei uns sol jetzt ca 4 Samstage als pflicht gearbeitet werden. das heißt immer die Kollegen/in wo in der Woche früh Schicht haben sollten am Samstag kommen. Hier müss doch der gesammt BR zustimmen oder ist das nicht so.

Biite um rechtzeitige Antwort da ich am Donnerstag deswegen zur GF muß.

Gruß Gerlinde BR

5.27904

Community-Antworten (4)

S
sonic

09.10.2006 um 21:24 Uhr

was habt Ihr denn für festgelegte Arbeitszeiten.?Alles was über das normale Mass hinaus geht sind Überstunden und Zustimmungspflichtig. Allerdings muss es nur die Mehrheit des BR sein nicht alle

H
Heini

09.10.2006 um 22:15 Uhr

Der Betriebsrat hat gem. §87 Abs.2+3 BetrVG mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Verändert der AG die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, so hätte er den BR entsprechen beteiligen müssen.

H
hadsf

10.10.2006 um 15:38 Uhr

Samstagsarbeit ist (wenn TV besteht) grundsätzlich kein Regelarbeitstag und kann nur mit zustimmung des BR als Pflicht angesetzt werden.

RI
Ramses II

10.10.2006 um 15:43 Uhr

"Samstagsarbeit ist (wenn TV besteht) grundsätzlich kein Regelarbeitstag und kann nur mit zustimmung des BR als Pflicht angesetzt werden. Antwort 3 Erstellt am 10.10.2006 - 13:38 Uhr von hadsf"

Wöfür steht eigentlich "hadsf"?

Für "habe antwort der sinn fehlt"?

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