Erstellt am 09.10.2006 um 19:24 Uhr von sonic
was habt Ihr denn für festgelegte Arbeitszeiten.?Alles was über das normale Mass hinaus geht sind Überstunden und Zustimmungspflichtig. Allerdings muss es nur die Mehrheit des BR sein nicht alle
Erstellt am 09.10.2006 um 20:15 Uhr von Heini
Der Betriebsrat hat gem. §87 Abs.2+3 BetrVG mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Verändert der AG die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, so hätte er den BR entsprechen beteiligen müssen.
Erstellt am 10.10.2006 um 13:38 Uhr von hadsf
Samstagsarbeit ist (wenn TV besteht) grundsätzlich kein Regelarbeitstag und kann nur mit zustimmung des BR als Pflicht angesetzt werden.
Erstellt am 10.10.2006 um 13:43 Uhr von Ramses II
"Samstagsarbeit ist (wenn TV besteht) grundsätzlich kein Regelarbeitstag und kann nur mit zustimmung des BR als Pflicht angesetzt werden.
Antwort 3 Erstellt am 10.10.2006 - 13:38 Uhr von hadsf"
Wöfür steht eigentlich "hadsf"?
Für "habe antwort der sinn fehlt"?