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Rufbereitschaft - Entlohnungsgrundsätze?

H
Horst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Betrieb muß in Zukunft eine Rufbereitschaft im Bezug auf die Systemadministratoren stellen. Wir möchten als Betriebsrat gerne wissen ob es hier Beispiele von Entlohnungsgrundsätzen gibt, die uns zur Verfügung gestellt werden können. Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

09.10.2006 um 17:28 Uhr

Beispiel könnte sein, eine definierte fixe Monatspauschale sowie Aufwand. Der Aufwand könnte gesplittet werden in eine pauschale Fahrtzeit für alle Betroffene gleich, Beispiel 1 Stunde sowie Aufwand. Damit nicht 1 Stunde Fahrtzeit ev. 5 Minuten Tätigkeit engegenstehen, könnte man sagen, pro Einsatz pauschal 2 Stunden für den Aufwand. Wäre der Aufwand größer, dann der reale Aufwand. Zuschläge nur für geleisteten Aufwand.

Fahrtkostenabrechnung mit fester km-Pauschale z.B. 30 Cent/km. Entweder, wenn machbar, für effektiven Aufwand, oder pauschal Wohnort/Arbeitsort.

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