Erstellt am 11.10.2018 um 17:53 Uhr von rsddbr
Mit oder ohne Betriebsrat?
Ohne: Ja, er kann, ABER... Allerdings muss noch ausreichend Urlaub zur freien Verfügung übrig bleiben. Die Rechtsprechung ist da bei ungefähr 3/5 des Jahresurlaubs. Und es müssen betriebliche Gründe vorliegen. Schließlich sind laut Bundesurlaubsgesetz die Wünsche der Arbeitnehmer bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Mit: Nein, er muss sich mit dem Betriebsrat darüber einigen.
Als Frist gibt es keine Regelung. Es muss zur Urlaubsplanung passen und zumutbar sein. Oft wird davon gesprochen, dass zu Beginn des Urlaubsjahres die Betriebsruhe bekannt sein soll, woanders liest man 1/2 Jahr im Voraus.
Erstellt am 12.10.2018 um 07:17 Uhr von Erbsenzähler
Zitat: "Betriebsferien dürfen zudem nur unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist angeordnet werden. Regelmäßig sollten sie vor Beginn des Urlaubsjahres mitgeteilt werden, damit sich die Arbeitnehmer darauf einrichten können."
Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsferien-und-urlaub-was-zu-beachten-ist_76_126246.html