W.A.F. LogoSeminare

vieraugengespräch Geschäftsführung und 1. Vorsitzenden BR-darf nicht die Stellvertretung teilnehmen

B
Bumerang
Jan 2018 bearbeitet

Die Geschäftsführung beantragte bzgl. einer bevorstehenden Betriebsvereinbarung ein Gespräch mit dem BR- der 1. Vorsitzende und Stellvertretung erschienen zum Gespräch- Kommentar von der GF- wie ein "3" Gespräch? er wollte nur mit dem Vorsitzenden sprechen- dann wollte er ein neuen Termin- sehen wir als Behinderung der Betriebsratstätig an- bzw. Mobbing der Stellvertretung. wie seht ihr das?

6.27603

Community-Antworten (3)

P
paula

07.09.2007 um 22:46 Uhr

Kann es sein, dass Ihr etwas empfindlich seid? Sicherlich nicht nett vom GF aber darin sehen ich weder eine Behinderung noch Mobbing. Es passiert in deutschen Betrieben täglich wahrscheinlich tausendfach, dass sich AG und BRV auch mal informell austauschen. Wenn der BR daran kein Interesse hat oder der AG das eben nur mit einem bestimmten BRM machen möchte ist das noch lange kein Verstoss gegen das BetrVG oder sonstiger Vorschriften.

Dann macht das ganze hochoffiziell im entsprechenden Gremium. Aber manchmal kann ein 4-augen-Gespräch mehr als nützlich sein, da dann vielleicht auch die GF mal Informationen gibt die sie sonst nicht geben würde...

M
Mona-Lisa

07.09.2007 um 22:59 Uhr

@Bumerang, als Behinderung des Betriebsrat's oder sogar Mobbing kann man das ganze sicher nicht bezeichnen, wobei man wieder mal sieht, für was Mobbing alles herhalten muss!

Ich sehe es eher als problematisch an, wenn im Zuge einer bevorstehenden Betriebsvereinbarung ein Einzelgespräch mit dem BRV gewünscht wird. Da wird dann gern mal "unter Druck" gesetzt und mit Vorliebe ein Maulkorb verpasst! So mit dem augenzwinkernden Hinweis, ....das bleibt aber unter uns...

@paula, wenn der BRV dann die Info's auch an's Gremium weitergibt?

P
paula

07.09.2007 um 23:36 Uhr

je nachdem was und wie dort gesprochen wurde war es evtl das letzte Gespräch in dieser Form :-)

Ihre Antwort