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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zweite Stellvertretung für BR

M
MightyRun
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ist es möglich, einen zweiten Stellvertreter zu wählen? Es ist uns öfter passiert, das der Vorsitzende und seine Stellvertretung beide durch Krankheit, Urlaub und Seminare nicht an unseren regelmässig stattfindenden Betriebsratssitzungen da waren und dadurch Sitzungen ausfallen. Lässt das BetrVG eine zweite Stellvertretung zu, die zur Sitzung einlädt und diese leitet? Danke für Eure Antworten. LG Mighty

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Community-Antworten (3)

H
Hartmut

04.02.2015 um 07:41 Uhr

Indirekt, ja. Das BetrVG lässt zu, dass sich der BR eine Geschäftsordnung gibt. In dieser kann dann ein zweiter Stelli bestimmt werden, und ein dritter, und ein vierter, und ein fünfter ...

G
gironimo

04.02.2015 um 11:20 Uhr

Der BR tut sogar gut daran, wenn er per Beschluss eine Reihenfolge festlegt, wer als "Nachfolger" an der Reihe ist, wenn BRV und Stellv. fehlen.

M
MightyRun

05.02.2015 um 09:28 Uhr

Danke für Eure Antworten. Wird auf der nächsten Sitzung gleich festgelegt. :)

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