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Freizeitausgleich eines Betriebsratmitglieds - Anordnung von heute auf morgen zulässig?

T
tutu
Jan 2018 bearbeitet

ein BR- Mitglied hat sehr viele Überstunden (durch Betriebsratarbeit) und bekommen neuerdings seine freien Tage also Freizeitausgleich auf abruf. D. h. heute wird mitgeteilt der er morgen freizeitausgleich (Überstundenabbau) nehmen kann. BR- Mitglied ist damit nicht einverstanden und hat sich an uns gewannt. Frage an Euch Ist das Ok?? Wie kann der BR helfen? Wie kann/ muß sich der AN verhalten?

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Community-Antworten (4)

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Catweazle

06.10.2006 um 18:05 Uhr

Nach Fitting und Däubler gelten die Urlaubs-Grundsätze. Das Richardi von einer einseitigen zeitlichen Festlegung des AG ausgeht würde mich nur am Rande interessieren.

Däubler, § 37 Rnd-Nr. Das BR-Mitglied darf den Anspruch auf Freizeitausgleich grundsätzlich nicht eigenmächtig realisieren und einfach der Arbeit fernbleiben. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Urlaubsgewährung, wobei sich die zeitliche Lage der Arbeitsbefreiung vorwiegend nach den Wünschen des BR-Mitglieds richtet, sofern keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen (ArbG Rheine 20. 4. 79 – 2 Ca 240/79

B
Barbara

09.10.2006 um 14:47 Uhr

Wie kan ein BR-Mitglied sooo viele Überstunden haben? Irgendetwas stimmt hier nicht. Vieleicht mach er die BR-Arbeit nach seiner " arbeitsvertraglichen Arbeit"? Das geht aber nicht- er muss für die BR-Arbeit von seiner "normalen" Arbeit frei gestellt werden. BR-Arbeit ist während der normalen Arbeitszeit zu machen.

K
Kölner

09.10.2006 um 14:56 Uhr

@tutu Durch BR-Arbeit können eigentlich keine Überstunden entstehen... ...ich bin ja mal gespannt, ob die W.A.F. hier ein Seminar "Zeitmanagement des BR" empfiehlt.

T
tutu

09.10.2006 um 17:12 Uhr

@Barbara und @Kölner das BR- Mitglied ist Teilzeitbeschäftigt 19,25WStd.. Die BR-Sitzung ist immer 1 mal Wöchentlich für 8 Std. D. h. ist sind schon mal 4 Überst. pro Woche. Dazu kommen außerordentl. Sitzung die ca. 3 Std. dauern. Bis dahin sind entl. Überstunden entstanden, die abgebummelt werden müssen. Die normale Arbeitzeit wird nicht berührt. Das ist nicht das eingentliche Problem... die GF entscheidet von heute auf morgen dem BR-Mitglied frei zu geben um Freizeitausgleich zu gewähren. Meine Frage ist geht das, von heute auf morgen. Das kann man laut Dienstplan im voraus planen?? Danke für Eure Vorschläge....

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