Hallo!

Muss der Arbeitgeber bei einen Feiertag und bei Krankheit den Durchschnittslohn bezahlen oder nur den Stundenlohn mit Leistungszulage.
In unseren Unternehmen arbeiten wir in Schichtarbeit Früh und Spät.
Wenn ein Mitarbeiter Krank ist bekommt er nut den Stundenlohn, muss da nicht auch die Schichtzulagen und die Monatliche Erfolgsbeteildigung mit reingerechnet werden.

Für Hilfe wäre ich Euch dankbar!!

Peter