W.A.F. LogoSeminare

Durchschnittslohn bei Krankheit und Feiertag?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Muss der Arbeitgeber bei einen Feiertag und bei Krankheit den Durchschnittslohn bezahlen oder nur den Stundenlohn mit Leistungszulage. In unseren Unternehmen arbeiten wir in Schichtarbeit Früh und Spät. Wenn ein Mitarbeiter Krank ist bekommt er nut den Stundenlohn, muss da nicht auch die Schichtzulagen und die Monatliche Erfolgsbeteildigung mit reingerechnet werden.

Für Hilfe wäre ich Euch dankbar!!

Peter

4.45304

Community-Antworten (4)

N
Nenyah

06.10.2006 um 14:27 Uhr

Hallo Peter,

was die Erfolgsbeteiligung angeht kommt es ganz darauf an was ihr mit Eurem Arbeitgeber vereinbart habt und was in Eurer BV dazu steht.

Gruß Nenyah

C
Catweazle

06.10.2006 um 15:17 Uhr

Peter, der AN muss so bezahlt werden als wenn er gearbeitet hätte mit allen Zulagen und Erfolgsbeteiligung. Durch Tarifvertrag kann eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden.

Nenyah, bei nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle vereinbart werden. Und nichts anderes.

http://www.timetocare.de/Arbeitsgesetze/Gesetz_ueber_die_Zahlung_des_Arbeitsentgelts_an_Feiertagen_und_im_Krankheitsfall.html

N
Nenyah

06.10.2006 um 17:45 Uhr

Hallo Catweazle,

Im Krankheitsfalle ja, doch ich sprach von der Erfolgsbeteiligung und diese ist verhandelbar!

C
Catweazle

06.10.2006 um 21:27 Uhr

Nenyah,

Im Krankheitsfalle ja, doch ich sprach von der Erfolgsbeteiligung und diese ist verhandelbar! Stimmt!

Aber hier geht es um die Entgeltfortzahlung - und die ist nur verhandelbar wenn es für den AN günstiger als nach dem Gesetz ist. Eine anderslautende BV oder Vereinbarung wäre unwirksam.

§ 4 Abs. 2 Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.

Ihre Antwort