Betriebsvereinbarung Lohn/Provision im Handel
Hallo wer kann helfen?
Suche dringend eine Vorlage für eine Betriebsvereinbarung zum Thema Entgeldzahlung im Verkauf/Möbelhandel Provisionszahlung . Wir möchten eine BV abschliessen wobei genau erkennbar ist wofür und wie die Provision der verkauften Möbel ist da bisher es alles sehr willkürlich gehandhabt wird durch Einkauf etc. also hoch runter usw. Wer kann helfen oder hat sowas schon mal abgeschlossen wollen uns ja kein Eigentor schiessen Vielen Dank im vorraus
Community-Antworten (1)
06.10.2006 um 10:13 Uhr
Moin,
schau mal unter www.soliserv.de ob du etwas findest oder frag bei der Gewerkschaft nach Betrieben die eine BV haben. Eine BV Prov./Prämien ist immer sehr "betriebsbezogen" gestaltet. Hierzu bedarf es viel "Rechenarbeit". Ein paar Eckpunkte.
- Grundabsicherung sollte das Tarifgehalt sein(bzw.das individuelle)
- Bei einem "Fixum" unter Tarif müssen die Provisionssätze so berechnet werden, das die "Umsatzvorgaben" realistisch erscheinen.
- Die Provisionen können(sollten) für die Abteilungen unterschiedlich sein und an sich den tatsächlichn Umsätzen orientieren.Tip:feste Provisionen, variable Prämien
- Die "Ausgleichzahlung" für Urlaub,Krank,Seminare etc. muß unbedingt geregelt werden (pers. Durchschnittsumsatz !?)
- "Stornoregelung" nicht vergessen(z.B. Prov.-Abzug nur bei grobe Fahrlässigkeit)
Das ist wie gesagt nur der (grobe Rahmen), aber wie die siehst mit viel "Arbeit".
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung: Thema Provision. Einbehaltene Provision durch Capping
Einbehaltene Provision im Vertrieb durch Capping Sehr geehrtes Forum, wir sind in einem Betriebsrat einer Mediavermarktungsfirma mit einem Provisionsproblem im Vertrieb konfrontiert. Unsere Verkäufe
Provision im Krankheitsfall
Hallo,, ein MA von uns arbeitet auf Provisionsbasis, d. h. ein Teil ist Festgehalt, der Rest abhängig vom Jahresumsatz. Nun war der MA aufgrund einer Knieoperation 3 Monate krank. Das Krankengeld wur
Gehaltsabzug gerechtfertigt?
Wurde nun selbst Opfer von Gehaltsabzug. Hier die genaue Situation: Branche: Elektromarkt Arbeitsvertrag (Gehalt): Festbetrag XY + 5% Provision vom erreichten Rohertrag und 10 Euro für Garantieverlä
Kann der AG einfach so Provisonzahlungen kürzen?
Bei uns im Logistikunternehmen werden den Pickern Provisionen pro gepickter Position gezahlt. Hier stellt es sich so dar, das das Lager in verschiedene Bereiche unterteilt ist und so eine Gruppe Picke
Provison Gewohnheitsrecht
Wir bekommen in unseren unternehmen auf alle Artikeln Provision und dazu muss gesagt werden wir beziehen kein Grundgehalt wir haben nur Provision ohne Fixum jetzt wird uns auf eine Position die Provi