Verhaltensweise bei Lohnausständen
Hallo Forum,
in unserem Betrieb kündigt sich schon seit längerem die Insolvenz an, allerdings will die Geschäftsleitung Nichts davon wissen (nur eine Talsohle...). Das Geschäftskonto ist gesperrt, Gehaltszahlungen werden verschoben, ob das nächste kommt ist ungewiss. Außerdem werden ohne vorherige Information KK-Beiträge, Rentenversicherungen (BFA oder Versorgungswerk) seit Monaten nicht mehr gezahlt Ich weiß, dass bei Insolvenz nur 3 Monate vom Arbeitsamt nachgezahlt werden, was wäre dann mit den anderen Ausständen? Wie sollte ich mich als Betriebsrätin verhalten? Kann mir jemand Tipps geben?
In der Hoffnung auf Hilfe
Community-Antworten (5)
05.10.2006 um 20:16 Uhr
Wie wäre es mit einer Anzeige...?
05.10.2006 um 20:19 Uhr
moi,
als BR würde ich sofort die Gewerkschaft oder/und einen Anwalt einschalten.
06.10.2006 um 10:18 Uhr
Schaut euch doch mal diesen Link an. Der scheint mir sehr vernuenftig. Die Beratung durch einen Anwalt ist sicher angebracht.
06.10.2006 um 14:02 Uhr
Je nach Betriebsgröße sollte sich der Wirtschaftsausschuß damit befassen.
06.10.2006 um 14:33 Uhr
Bedenklich finde ich, dass es AN gibt, die so blauäugig sind und immer noch auf die leeren Versprechungen eines zumeist lange im Bereich der Insolvenz sich bewegenden AG hören.
Wenn ein BR den § 80 BetrVG ernst nimmt, dann sollte er auch das SGB, das StGB und das BGB ernst nehmen. Und vor allem nicht mehr auf bessere Zeiten warten.
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