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Verhaltensweise bei Lohnausständen

S
smilla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

in unserem Betrieb kündigt sich schon seit längerem die Insolvenz an, allerdings will die Geschäftsleitung Nichts davon wissen (nur eine Talsohle...). Das Geschäftskonto ist gesperrt, Gehaltszahlungen werden verschoben, ob das nächste kommt ist ungewiss. Außerdem werden ohne vorherige Information KK-Beiträge, Rentenversicherungen (BFA oder Versorgungswerk) seit Monaten nicht mehr gezahlt Ich weiß, dass bei Insolvenz nur 3 Monate vom Arbeitsamt nachgezahlt werden, was wäre dann mit den anderen Ausständen? Wie sollte ich mich als Betriebsrätin verhalten? Kann mir jemand Tipps geben?

In der Hoffnung auf Hilfe

3.96005

Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.10.2006 um 20:16 Uhr

Wie wäre es mit einer Anzeige...?

S
Spartacus

05.10.2006 um 20:19 Uhr

moi,

als BR würde ich sofort die Gewerkschaft oder/und einen Anwalt einschalten.

G
goedel

06.10.2006 um 10:18 Uhr

Schaut euch doch mal diesen Link an. Der scheint mir sehr vernuenftig. Die Beratung durch einen Anwalt ist sicher angebracht.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/164.98.html

R
Rollie

06.10.2006 um 14:02 Uhr

Je nach Betriebsgröße sollte sich der Wirtschaftsausschuß damit befassen.

K
Kölner

06.10.2006 um 14:33 Uhr

Bedenklich finde ich, dass es AN gibt, die so blauäugig sind und immer noch auf die leeren Versprechungen eines zumeist lange im Bereich der Insolvenz sich bewegenden AG hören.

Wenn ein BR den § 80 BetrVG ernst nimmt, dann sollte er auch das SGB, das StGB und das BGB ernst nehmen. Und vor allem nicht mehr auf bessere Zeiten warten.

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