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nach Krankheit von Frü/Spätschicht auf Tagschicht?

H
hms2010
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir haben einen AN der vor 3 Jahren einen Herzinfarkt hatte und in dessen Abfolge ihm 3 Bypässe und 2 Stunts eingestzt wurden. Nun wurde ihm Ende letzten Jahres die Diagnose Nasentumor mitgeteilt, wobei ihm infolge die Nase entfernt wurde.Nach Bestrahlung und Reha sowie Anpassung einer Epithese und nach Einarbeitungszeit ist er wieder auf Arbeit. Hinzu kommt das der AN noch eine Schlafapnoe hat.

Auf dem Rehaentlassungsbericht steht das empfohlen wird der AN keine Spät- oder Nachtschichten machen sollte. Dies legte er dem AG zu Beginn eines BEM-Gespräches vor. Dies leht der AG aber ab da er der Entlassungbericht vom April diesen Jahres ist und wir ein "Schichtbetrieb" seien. Es werden aber Tagschichtstellen geführt. auf die bitte des AN den Betriebsarzt hinzuzuziehen,lehnt es der AG mit der Begründung ab das er darin keine notwendigkeit sieht.

Ist es rechtlich möglich den AN ohne größere Probleme in die Tagschicht zu bekommen?

Ich bedanke mich schon mal.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

09.10.2018 um 19:41 Uhr

Diskutiert mit dem AG doch mal den § 75 Abs. 1 BetrVG.

Ihr könnt ja z.B. die Schichtpläne ablehnen und ggf. eine bestehende BV kündigen

I
ickederdicke

10.10.2018 um 09:09 Uhr

Im BEM ist der AN Herr des Verfahrens - und wenn er dort den Wunsch äussert den Betriebsarzt hinzuziehen kann der AG dies nicht ablehnen.

T
Tulpe

10.10.2018 um 09:40 Uhr

Bei diesen Erkrankungen- hat er eine Schwerbehinderung? Auch wen NEIN kann er sich an das Integrationsamt wenden. Rentenräger helfen auch.

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