Feiertag am Wochenende
Noch was, das ich nicht verstehe. Dass ein Feiertag, der auf ein Wochende fällt und dadurch nicht in die monatl. Sollarbeitszeitberechnung einbezogen wird, nicht durch einen zusätzlichen freien Tag ausgeglichen wird, habe ich mittlerweile irgendwie verstanden. Aber warum werden an diesem Tag nur die normalen Wochenendzuschläge berechnet und keine Feiertagszuschläge? Da ist man ja doppelt bestraft.
Community-Antworten (3)
09.10.2018 um 19:17 Uhr
AndreaM, was ist denn die tatsächliche Situation? Kannst du dies bitte etwas umfangreicher beschreiben? Und es wäre gut zu wissen, ob und welche Tarifverträge bei euch gelten oder ob ihr Betriebsvereinbarungen habt, wo Feiertags-/ Wochenendarbeit und die Zuschläge hierfür geregelt sind. Ohne diese Informationen können wir dir nicht helfen. Wenn du diese Informationen nicht hast, dann würde ich dir raten, diese Frage mit deinem Betriebsrat und/oder der Personalabteilung zu klären.
10.10.2018 um 11:22 Uhr
AndreaM Dass ein Feiertag, der auf ein Wochende fällt Um welchen Tag des Wochenendes geht es hier? Samstag oder Sonntag oder beide? Initiiert durch unseren BR ist gerade letztes Jahr höchstrichterlich (BAG) entschieden worden, dass bzgl. der Feiertagsregelung im TVöD der Samstag ein Werktag ist. Dadurch muss auch, wenn der Feiertag auf einen Samstag fällt, die Sollarbeitszeit im Schicht- und Wechselschichtdienst reduziert werden. Muss man an einem solchn Tag arbeiten, erhält man selbstverständlich Feiertagszuschläge und eine Stundengutschrift, die in einem tariflich bestimmtem Zeitraum möglichst ausgeglichen werden soll, geht das nicht, wir der Feiertag bezahlt. Es ist schon wichtig zu wissen, welcher TV bei euch gilt.
10.10.2018 um 11:30 Uhr
outofmemory ob ihr Betriebsvereinbarungen habt,........und die Zuschläge hierfür geregelt sind. § 77 Abs 3 BetrVG?!
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