Hallo.
meine Frau hat vor Antritt der Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, daß sie ab dem 01.01.2007 wieder in Teilzeit ihre Arbeit aufnehmen möchte. Nun wurde Sie vom Arbeitgeber daraufhin angesprochen mit der Bitte mitzuteilen, an welchen Tagen sie gerne wieder arbeiten würde. Nachdem sie dies mitgeteilt hatte, kam lediglich ein Schreiben mit der Aussage, es gäbe leider keine Möglichkeit sie in Teilzeit während der Elternzeit wieder einzustellen.
Meine Frage wäre, ob dies rechtlich zulässig ist, bzw. wie weit der rechtliche Anspruch meiner Frau geht, ihren Wunsch nach einer Teilzeitarbeit von zwei Tagen in der Woche durchzusetzen.
Danke für die Hilfe.