Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Hallo. meine Frau hat vor Antritt der Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, daß sie ab dem 01.01.2007 wieder in Teilzeit ihre Arbeit aufnehmen möchte. Nun wurde Sie vom Arbeitgeber daraufhin angesprochen mit der Bitte mitzuteilen, an welchen Tagen sie gerne wieder arbeiten würde. Nachdem sie dies mitgeteilt hatte, kam lediglich ein Schreiben mit der Aussage, es gäbe leider keine Möglichkeit sie in Teilzeit während der Elternzeit wieder einzustellen. Meine Frage wäre, ob dies rechtlich zulässig ist, bzw. wie weit der rechtliche Anspruch meiner Frau geht, ihren Wunsch nach einer Teilzeitarbeit von zwei Tagen in der Woche durchzusetzen. Danke für die Hilfe.
Community-Antworten (6)
05.10.2006 um 13:59 Uhr
Ist die Elternzeit am 01.01.07 beendet??
05.10.2006 um 14:01 Uhr
nein, die Elternzeit dauert noch bis Oktober 2008
05.10.2006 um 14:24 Uhr
Bitte mal im BErzGG §15
wenn es 2 Tage sind,dann würde sie ja Über 15Stunden die Woche kommen,das ist Voraussetzung.
§15 Abs.7
05.10.2006 um 14:24 Uhr
Einfach bei meiner Antwort von gerade auf BErzGG klicken,dann kommt man in das Gesetz
05.10.2006 um 18:52 Uhr
Vielen Dank,
bliebe nur noch die Frage, was alles unter den Passus
..."dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen"
fällt
06.10.2006 um 09:17 Uhr
Richtig,abes das kann hier niemand beurteilen.
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