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Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

B
BruceWillEs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. meine Frau hat vor Antritt der Elternzeit dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, daß sie ab dem 01.01.2007 wieder in Teilzeit ihre Arbeit aufnehmen möchte. Nun wurde Sie vom Arbeitgeber daraufhin angesprochen mit der Bitte mitzuteilen, an welchen Tagen sie gerne wieder arbeiten würde. Nachdem sie dies mitgeteilt hatte, kam lediglich ein Schreiben mit der Aussage, es gäbe leider keine Möglichkeit sie in Teilzeit während der Elternzeit wieder einzustellen. Meine Frage wäre, ob dies rechtlich zulässig ist, bzw. wie weit der rechtliche Anspruch meiner Frau geht, ihren Wunsch nach einer Teilzeitarbeit von zwei Tagen in der Woche durchzusetzen. Danke für die Hilfe.

4.23206

Community-Antworten (6)

D
DocPille

05.10.2006 um 13:59 Uhr

Ist die Elternzeit am 01.01.07 beendet??

B
BruceWillEs

05.10.2006 um 14:01 Uhr

nein, die Elternzeit dauert noch bis Oktober 2008

D
DocPille

05.10.2006 um 14:24 Uhr

Bitte mal im BErzGG §15

wenn es 2 Tage sind,dann würde sie ja Über 15Stunden die Woche kommen,das ist Voraussetzung.

§15 Abs.7

D
DocPille

05.10.2006 um 14:24 Uhr

Einfach bei meiner Antwort von gerade auf BErzGG klicken,dann kommt man in das Gesetz

B
BruceWillEs

05.10.2006 um 18:52 Uhr

Vielen Dank,

bliebe nur noch die Frage, was alles unter den Passus

..."dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen"

fällt

D
DocPille

06.10.2006 um 09:17 Uhr

Richtig,abes das kann hier niemand beurteilen.

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