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Betriebsratsbeschluss flexible Arbeitszeit führt teilweise zur Schichtarbeit

JB
Jimmi Bondi
Okt 2018 bearbeitet

Guten Abend,

unser Betriebsrat hat vor ca. 6 Monaten mit einem Beschluß die flexible Arbeitszeit eingeführt. Da die pauschal festgelegten Zeiten (9-16 Uhr) für einige Geschäftbereiche nicht ausreichend sind, möchten diese die Zeiten erweitern.

Nun führt diese Erweiterung dazu, daß in einigen sehr kleinen Abteilungen 3 Personen plus Führungskraft dann Schichtarbeit quasi durch die Hintertür eingeführt wird. Alle anderen Bereiche bleiben davon unbetroffen.

Kann der Betriebsrat dem Beschluß nur teilweise zustimmen, konkret unter Ausschluß dieser sehr kleinen Abteilungen oder ist dies nicht möglich?

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Viele Grüße

Jimmi Bondi

38002

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

09.10.2018 um 01:06 Uhr

Alles ist möglich. Ihr solltet eure Zustimmung aber noch einmal insgesamt überdenken. Vielleicht solltet ihr noch einmal überlegen, ob es nicht auch für andere Bereiche Probleme geben könnte.

R
rsddbr

09.10.2018 um 11:02 Uhr

"unser Betriebsrat hat vor ca. 6 Monaten mit einem Beschluß die flexible Arbeitszeit eingeführt." - Nein, die flexible Arbeitszeit hat der AG eingeführt. Der BR hat dieser mit Beschluss zugestimmt. Normalerweise wird dazu eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt.

"Kann der Betriebsrat dem Beschluß nur teilweise zustimmen,[..]" - Wie soll der Betriebsrat einem Beschluss (teilweise) zustimmen? Der Betriebsrat fasst Beschlüsse. Diese müssen nicht einstimmig sein. Der Betriebsrat kann aber mit dem AG verhandeln und dabei können verschiedene Abteilungen auch verschiedene Arbeitszeitmodelle erhalten. Ergebnis ist auch hier eine Betriebsvereinbarung.

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