unser Betriebsrat hat vor ca. 6 Monaten mit einem Beschluß die flexible Arbeitszeit eingeführt. Da die pauschal festgelegten Zeiten (9-16 Uhr) für einige Geschäftbereiche nicht ausreichend sind, möchten diese die Zeiten erweitern.
Nun führt diese Erweiterung dazu, daß in einigen sehr kleinen Abteilungen 3 Personen plus Führungskraft dann Schichtarbeit quasi durch die Hintertür eingeführt wird. Alle anderen Bereiche bleiben davon unbetroffen.
Kann der Betriebsrat dem Beschluß nur teilweise zustimmen, konkret unter Ausschluß dieser sehr kleinen Abteilungen oder ist dies nicht möglich?
Vielen Dank für Eure Mithilfe
Viele Grüße
Jimmi Bondi
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Video: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Spätschicht?