Erstellt am 01.10.2006 um 19:27 Uhr von Heini
Eine 45 Std. Woche verstößt nicht gegen das ArbZG.
Erstellt am 01.10.2006 um 19:33 Uhr von Kölner
@Heini
Wenigstens nicht unbedingt...
..aber oft (nicht immer!) greift auch § 77 Abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 01.10.2006 um 19:34 Uhr von Wüstenfuchs
Kann man das mal genauer erklären? Ich habe das ArbZG zwar gelesen, aber offensichtlich deute ich es dann falsch oder habe etwas übersehen.
Ich muß vielleicht noch dazu sagen, ich arbeite in einem Baustoffhandel und wir sind an keinen Tarifvertrag gebunden.
Erstellt am 01.10.2006 um 19:51 Uhr von Klaus
Kein Problem. In ArbZG §3 heißt es: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. [...]"
Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Somit ist eine 48h-Woche durchaus zulässig. Im Einzelfall können es sogar bis zu 60 Stunden werden, dann muss aber ein Ausgleich innerhalb von 24 Wochen erfolgen.
Um auf Deine ursprüngliche Frage zurückzukommen: eine Betriebsvereinbarung, die gegen Gesetze verstößt, ist unwirksam.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 01.10.2006 um 19:55 Uhr von Wüstenfuchs
Heißt das, daß meine derzeitige Arbeitszeit incl. Überstunden legal ist? Ich hab mal 24 Wochen zurückgerechnet und kam auf einen Durchschnitt von knapp 50 Stunden/Woche.
Erstellt am 01.10.2006 um 20:06 Uhr von Heini
---und kam auf einen Durchschnitt von knapp 50 Stunden/Woche---
Wenn die Vorgaben des ArbZG bezüglich der Ausgleichszeiten eingehalten werden sind auch 60 Wochenstunden möglich.
Erstellt am 01.10.2006 um 20:32 Uhr von Wüstenfuchs
In der Regel haben wir 8 Monate im Jahr (Frühjahr bis Herbst) z.T. extreme Arbeitszeiten. Erst im Winter besteht die Möglichkeit des Ausgleichs.