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Arbeitsordnung Betriebsvereinbarung über absolutes Alkoholverbot - was tun?

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cherny67
Jan 2018 bearbeitet

Hi Kolleschen,

unser AG hat uns eine Betriebsvereinbarung über absolutes Alkoholverbot in der Firma vorgelegt. Hintergrund: teilweise Alkoholexzesse während der Arbeitszeit. Wir suchen nun nach einer rechtlichen Grundlage.

vielen Dank schon mal für euer Mitwirken

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Community-Antworten (2)

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Werner

28.09.2006 um 11:29 Uhr

Hallo Cherny67 wird gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vereinbart:

  1. Um die Sicherheit der im Betrieb Beschäftigten zu fördern und insbesondere das Risiko alkoholbedingter Arbeitsunfälle auszuschließen, wird für alle Beschäftigten des Betriebes ein absolutes Alkoholverbot verhängt. Demnach ist es weder erlaubt, alkoholische Getränke mit auf das Betriebsgelände zu bringen, dort zu sich zu nehmen noch alkoholisiert zur Arbeit zu erscheinen.
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RolfH

28.09.2006 um 14:39 Uhr

Hallo Cherny67,

Werner hat recht. Wir haben auch eine BV, in der allerdings ziemlich exakt deffinierte Ausnahmen enthalten sind, z.B.: Verabschiedung in den Ruhestand, besonderes Jubiläum etc.

Ihr habt ja die Möglichkeit die BV zu verhandeln, wenn sie Euch in Details nicht gefällt, und mit dem AG zu einem Konsens zu kommen.

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