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Beteiligung des Betriebsrats bei der Einführung einer Arbeitsordnung

D
Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Unser Arbeitgeber hat eine Arbeitsordnung für die Arbeitnehmer erstellt und in Kraft gesetzt, ohne den BR in irgendeiner Form zu beteiligen! Meine Frage: Hat der BR bei der Einführung einer Arbeitsordnung Unterrichtungs und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG oder Mitbestimmungsrechte nach § 87 und wie sollte sich der BR verhalten, wenn die Arbeitsordnung ohne seine Beteiligung in Kraft gesetzt wurde? Danke im Voraus!

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Community-Antworten (2)

H
Hirnixxl

10.08.2006 um 01:49 Uhr

Wenn du mit Arbeitsordnung Arbeitsanweisung meinst, dann ist der BR außen vor.

FB
Frank B.

10.08.2006 um 08:28 Uhr

In einer Arbeitsordnung werden normalerweise die Sachen geregelt, welche nach §87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterliegen.

Den AG auffordern die AO unverzüglich zurückzunehmen und mit dem BR Verhandlungen aufzunehmen, andernfalls einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken und Einigungsstelle anrufen.

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