Hallo!
Unser Arbeitgeber hat eine Arbeitsordnung für die Arbeitnehmer erstellt und in Kraft gesetzt, ohne den BR in irgendeiner Form zu beteiligen!
Meine Frage: Hat der BR bei der Einführung einer Arbeitsordnung Unterrichtungs und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG oder Mitbestimmungsrechte nach § 87 und wie sollte sich der BR verhalten, wenn die Arbeitsordnung ohne seine Beteiligung in Kraft gesetzt wurde?
Danke im Voraus!