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Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten - wie geht man da gegen eine sture Geschäftsleitung vor?

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Wüstenfuchs
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben kürzlich beantragt Einsicht in die Listen der Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter zu nehmen. Die GL hat dies jedoch strikt abgelehnt. Der GF sagt, er gewährt dem BR keinen Einblick in die Listen und es ist ihm völlig egal, ob der BR laut Gesetz oder irgend einem Tarifvertrag das Recht dazu hat. Wie geht man am besten dagegen vor?

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Community-Antworten (4)

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Fayence

27.09.2006 um 23:58 Uhr

Stehen die nächsten Gehaltsrunden vor der Tür? Oder warum wollen plötzlich so BRs von Ihrem Recht auf Einsicht in die Bruttolohnlisten nehmen??

Däubler, 10. Aufl., § 80 BetrVG, RN 144

Streitigkeiten zwischen AG und BR über die Zurverfügungstellung von Unterlagen und über das Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten entscheidet ds ArbG im Beschlussverfahren (§§2a, 80ff. ArbGG)

Ggf. kann die Vorlage von Unterlagen auch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt... werden.

Die Zwangsvollstreckung, z.B. zur Einblicknahme in die Listen über Bruttoentgelte, kann nach § 888 ZPO betrieben werden.

Die weiteren Paragraphen erspare ich mir, z.B. in Bezug auf "Behinderung der BR-Arbeit"!

Vielleicht macht Ihr Eurem AG noch einmal klar, wie es um Eure Möglichkeiten bzgl. der Durchsetzung Eures Anspruchs bestellt ist...

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Heini

28.09.2006 um 00:04 Uhr

Wenn der GF das nicht will, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht. Einsichtsrecht in die Bruttolohnliste hat nicht der gesamte BR sondern der Vors. oder ein sonstiges vom BR bestimmtes BR Mitgl.. Bei einer Betriebsratsgröße ab 9 BR Mitgl. Ist der Betriebsausschuss zuständig.

Zum Thema Einsicht in die Bruttolohnliste guckst Du hier: www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/bruttolohnliste.php

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Fayence

28.09.2006 um 00:14 Uhr

Heini, bist Du eigentlich ein sehr streitbarer Mensch?

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Wüstenfuchs

28.09.2006 um 21:24 Uhr

Vielen Dank erstmal für die Antworten! Wir werden uns beraten, wie wir weiterhin verfahren werden.

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