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Unbezahlter Urlaub für Betriebsruhezeit?

B
bänder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Der AG will, dass der Betrieb in der KW 52 ruht. Die MA müssen für die Zeit vom 27.12 bis 29.12 Urlaub nehmen, viele haben aber im bereits aufgebraucht und müssen nun ein unbezalter Urlaub zu nehmen. Wir haben es noch nicht zugestimmt, aber ich habe bisher kein "§" gefunden, der uns helfen kann. Gibt es bestimmte Fristen für solche Ankündigungen? (Das Schreiben ist am 26.10 eingegangen).

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Community-Antworten (11)

W
w-j-l

27.09.2006 um 18:06 Uhr

"Das Schreiben ist am 26.10 eingegangen" Kannst Du hellsehen? Auf meinem Kalender ist heute der 27.9.

Dann trefft eben eine Regelung dazu, z.B. in der Art, dass die erforderlich Arbeitszeit in den Monaten September 2006 bis Jannuar 2007 vor- bzw. nachgearbeitet werden kann, oder dass auch Urlaub im Vorgriff auf das Jahr 2007 genommen werden kann.

B
bänder

27.09.2006 um 18:45 Uhr

Entschuldigung, war natürlich deh 26.09 gemeint

F
Fayence

27.09.2006 um 22:29 Uhr

w-j-l,

Du machst es Dir aber verdammt einfach!

Wie sieht denn die Rechtslage zu Deinen Vorschlägen aus? Kann der AG denn einfach so Betriebsferien festsetzen?

W
w-j-l

28.09.2006 um 13:54 Uhr

Ja, kann er meines Wissens verlangen. Natürlich gibt es Mitbestimmungsrecht nach 87(1) Nr.5 Vorschläge für die Ausgestaltung habe ich oben beispielhaft gemacht.

W
w-j-l

28.09.2006 um 19:35 Uhr

Da gebe ich Dir recht, aber nur dann, wenn der AG nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewährt.

F
Fayence

28.09.2006 um 21:09 Uhr

@ w-j-l

Wenn ein AG kurz vor Jahresende auf die Idee kommt, seinen Betrieb zwischen den Jahren schliessen zu wollen und hat Anzahl X Mitarbeitern bereits den gesamten Jahresurlaub genehmigt und dieser wurde auch bereits verbraucht, kann es wohl nicht angehen, dass diese Mitarbeiter Überstunden schieben müssen, um diese Zeit heraus zu arbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen müssen oder sogar Urlaub vom Folgejahr verbrauchen müssen!

Da lass Dir doch bitte eine bessere Antwort einfallen! Die letzte ist in meinen Augen völlig hanebüchen!

L
Lotte

28.09.2006 um 21:25 Uhr

w-j-l, tut mir leid, aber ich kann Deine Argumentation nicht nachvollziehen.

Bänder, der AG kann mit dem BR eine BV über Betriebsurlaub treffen, er kann nicht am 26.10. für das gleiche Jahr Betriebsferien anordnen. Er muss zwingende Gründe für den Betriebsurlaub haben und muss schon Anfang des Jahres den AN mitteilen, dass nicht alle U-Tage frei verplant werden können. Schließlich hat er ja anscheinend bei einigen den ganzen Urlaub vom laufenden Jahr schon gewährt.

Fayence, da habe ich wohl zu lange recherchiert, aber im Prinzip sind wir uns ja einig ;-)

B
bänder

29.09.2006 um 10:50 Uhr

Zuerst vielen Dank an alle! Das Gespräch mit AG hat folgendes ergeben: Der AG ist davon ausgegangen, dass alle MA sich über jede Ferien frohen werden, die Urlaub- und Stundenkontoüberprüfung hat gezeigt, dass es nur 1MA gibt, der tatsächlich Zwangsurlaub nehmen soll. Will der BR wegen einen einzigen so ein "Wirbel" machen? Nachdem wir die Frage mit "ja" beantworteten, hat er seine Betriebsruheanordnung zurückgenohmen.

W
w-j-l

29.09.2006 um 11:25 Uhr

Ich habe nirgends etwas davon geschrieben, dass er es anordnen könne. Ich habe gesagt, er kann es verlangen. Einführen kann er es nur mit Zustimmung des BR. Ende. Und wie Bänder geschrieben hat, kommt es ja nun nicht dazu, weil der BR eskalieren wollte.

@Ramses II habe nachgelesen und gebe Dir recht. Mein Irrtum beruht auf einem alten Kommentar zum BAT, in dem vermerkt war, dass der AG (als Ausnahme) auf Wunsch des ANs (also einvernehmlich) auch Teile des Urlaubsanspruchs vorab gewähren kann.

F
Fayence

29.09.2006 um 21:12 Uhr

w-j-l, die Flexibilität Deiner Antworten ist immer wieder ein Traum! :-)

W
w-j-l

01.10.2006 um 16:24 Uhr

Was meinst Du Fayence? Konkret. Flexibilität = Fehler oder Irrtümer zuzugeben? Da bist Du ja gezwungendermaßen genauso flexibel.......

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