Erstellt am 27.09.2006 um 16:06 Uhr von w-j-l
"Das Schreiben ist am 26.10 eingegangen"
Kannst Du hellsehen? Auf meinem Kalender ist heute der 27.9.
Dann trefft eben eine Regelung dazu, z.B. in der Art, dass die erforderlich Arbeitszeit in den Monaten September 2006 bis Jannuar 2007 vor- bzw. nachgearbeitet werden kann, oder dass auch Urlaub im Vorgriff auf das Jahr 2007 genommen werden kann.
Erstellt am 27.09.2006 um 16:45 Uhr von Bänder
Entschuldigung, war natürlich deh 26.09 gemeint
Erstellt am 27.09.2006 um 20:29 Uhr von Fayence
w-j-l,
Du machst es Dir aber verdammt einfach!
Wie sieht denn die Rechtslage zu Deinen Vorschlägen aus? Kann der AG denn einfach so Betriebsferien festsetzen?
Erstellt am 28.09.2006 um 11:54 Uhr von w-j-l
Ja, kann er meines Wissens verlangen. Natürlich gibt es Mitbestimmungsrecht nach 87(1) Nr.5
Vorschläge für die Ausgestaltung habe ich oben beispielhaft gemacht.
Erstellt am 28.09.2006 um 17:35 Uhr von w-j-l
Da gebe ich Dir recht, aber nur dann, wenn der AG nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewährt.
Erstellt am 28.09.2006 um 19:09 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Wenn ein AG kurz vor Jahresende auf die Idee kommt, seinen Betrieb zwischen den Jahren schliessen zu wollen und hat Anzahl X Mitarbeitern bereits den gesamten Jahresurlaub genehmigt und dieser wurde auch bereits verbraucht, kann es wohl nicht angehen, dass diese Mitarbeiter Überstunden schieben müssen, um diese Zeit heraus zu arbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen müssen oder sogar Urlaub vom Folgejahr verbrauchen müssen!
Da lass Dir doch bitte eine bessere Antwort einfallen! Die letzte ist in meinen Augen völlig hanebüchen!
Erstellt am 28.09.2006 um 19:25 Uhr von Lotte
w-j-l,
tut mir leid, aber ich kann Deine Argumentation nicht nachvollziehen.
Bänder,
der AG kann mit dem BR eine BV über Betriebsurlaub treffen, er kann nicht am 26.10. für das gleiche Jahr Betriebsferien anordnen. Er muss zwingende Gründe für den Betriebsurlaub haben und muss schon Anfang des Jahres den AN mitteilen, dass nicht alle U-Tage frei verplant werden können. Schließlich hat er ja anscheinend bei einigen den ganzen Urlaub vom laufenden Jahr schon gewährt.
Fayence,
da habe ich wohl zu lange recherchiert, aber im Prinzip sind wir uns ja einig ;-)
Erstellt am 29.09.2006 um 08:50 Uhr von Bänder
Zuerst vielen Dank an alle!
Das Gespräch mit AG hat folgendes ergeben: Der AG ist davon ausgegangen, dass alle MA sich über jede Ferien frohen werden, die Urlaub- und Stundenkontoüberprüfung hat gezeigt, dass es nur 1MA gibt, der tatsächlich Zwangsurlaub nehmen soll. Will der BR wegen einen
einzigen so ein "Wirbel" machen? Nachdem wir die Frage mit "ja" beantworteten, hat er seine
Betriebsruheanordnung zurückgenohmen.
Erstellt am 29.09.2006 um 09:25 Uhr von w-j-l
Ich habe nirgends etwas davon geschrieben, dass er es anordnen könne. Ich habe gesagt, er kann es verlangen. Einführen kann er es nur mit Zustimmung des BR. Ende.
Und wie Bänder geschrieben hat, kommt es ja nun nicht dazu, weil der BR eskalieren wollte.
@Ramses II
habe nachgelesen und gebe Dir recht. Mein Irrtum beruht auf einem alten Kommentar zum BAT, in dem vermerkt war, dass der AG (als Ausnahme) auf Wunsch des ANs (also einvernehmlich) auch Teile des Urlaubsanspruchs vorab gewähren kann.
Erstellt am 29.09.2006 um 19:12 Uhr von Fayence
w-j-l,
die Flexibilität Deiner Antworten ist immer wieder ein Traum! :-)
Erstellt am 01.10.2006 um 14:24 Uhr von w-j-l
Was meinst Du Fayence? Konkret.
Flexibilität = Fehler oder Irrtümer zuzugeben?
Da bist Du ja gezwungendermaßen genauso flexibel.......