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Unbezahlter Urlaub für Betriebsruhezeit?

B
bänder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Der AG will, dass der Betrieb in der KW 52 ruht. Die MA müssen für die Zeit vom 27.12 bis 29.12 Urlaub nehmen, viele haben aber im bereits aufgebraucht und müssen nun ein unbezalter Urlaub zu nehmen. Wir haben es noch nicht zugestimmt, aber ich habe bisher kein "§" gefunden, der uns helfen kann. Gibt es bestimmte Fristen für solche Ankündigungen? (Das Schreiben ist am 26.10 eingegangen).

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Community-Antworten (4)

H
huettenwolf

27.09.2006 um 13:42 Uhr

Hi Bänder, alle Urlaubsregelungen sind entsprechend § 87(1) Pkt.5 mitbestimmungspflichtig. Solange ihr als BR nicht zugestimmt habt zu einer Regelung, die diese Betriebsruhe beinhaltet, passiert nichts. Wenn ihr keine Eingung erzielt, kann der AG ja eine Einigungsstelle anrufen. Teilt ihm also mit, dass ihr gesprächsbereit seid und hört euch seine Vorstellungen an. Dann könnt ihr weitersehen. Unter Druck ist er, nicht ihr. Lasst euch nicht überfahren.

M
matze83

27.09.2006 um 17:00 Uhr

Also ich glaube nicht dass er die Leute unbezahlt vor die Tür setzen kann er weil er fürn paar Tage zu macht. Die die noch Urluab haben, OK, wenn ihr zustimmt, aber die die keinen Urlaub mehr haben haben lt. AV ein recht auf beschäftigung. Muss der cheffe wohl bezahlten Sonderurlaub geben.

MFG MAtze

B
bänder

27.09.2006 um 17:56 Uhr

Sollte dann der Sonderurlaub nicht für alle ausgehandelt werden, die noch "urlaubhabende" müssen doch nicht dafür bestraft werden.

M
matze83

27.09.2006 um 18:43 Uhr

Hi

im Rahmen der Gleichbehandlung wäre das sicherlich angemessen, aber ich glaub nicht dass ein AG sich darauf einlässt. Aber ihr könnt ja der betriebsruhe für diese Zeit mal nicht zustimmen, mal schauen wie er dann reagiert. So nach dem Motto: Nee, weil die MA ungleich behandelt werden würden ( wegen dem Urlaub), lehen wir das Ganze ab. Dann kann er ja sehen wie er aus der Nummer rauskommt. Überspitzt: Wenn sich der BR richtig Quer stellt bleibt ihm nix anderes übrig als beztahlten Sonderurlaub für alle zu geben. Ich als BR würde mir aber überlegen, ob es sich lohnt, deshalb mit dem AG so einen Dissens zu riskieren.

MFG MAtze

PS: Beim meinem AG würde ich es allerdings tun!

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