Erstellt am 27.09.2006 um 11:42 Uhr von huettenwolf
Hi Bänder,
alle Urlaubsregelungen sind entsprechend § 87(1) Pkt.5 mitbestimmungspflichtig. Solange ihr als BR nicht zugestimmt habt zu einer Regelung, die diese Betriebsruhe beinhaltet, passiert nichts. Wenn ihr keine Eingung erzielt, kann der AG ja eine Einigungsstelle anrufen. Teilt ihm also mit, dass ihr gesprächsbereit seid und hört euch seine Vorstellungen an. Dann könnt ihr weitersehen. Unter Druck ist er, nicht ihr. Lasst euch nicht überfahren.
Erstellt am 27.09.2006 um 15:00 Uhr von matze83
Also ich glaube nicht dass er die Leute unbezahlt vor die Tür setzen kann er weil er fürn paar Tage zu macht. Die die noch Urluab haben, OK, wenn ihr zustimmt, aber die die keinen Urlaub mehr haben haben lt. AV ein recht auf beschäftigung. Muss der cheffe wohl bezahlten Sonderurlaub geben.
MFG MAtze
Erstellt am 27.09.2006 um 15:56 Uhr von Bänder
Sollte dann der Sonderurlaub nicht für alle ausgehandelt werden, die noch "urlaubhabende"
müssen doch nicht dafür bestraft werden.
Erstellt am 27.09.2006 um 16:43 Uhr von matze83
Hi
im Rahmen der Gleichbehandlung wäre das sicherlich angemessen, aber ich glaub nicht dass ein AG sich darauf einlässt. Aber ihr könnt ja der betriebsruhe für diese Zeit mal nicht zustimmen, mal schauen wie er dann reagiert. So nach dem Motto: Nee, weil die MA ungleich behandelt werden würden ( wegen dem Urlaub), lehen wir das Ganze ab. Dann kann er ja sehen wie er aus der Nummer rauskommt. Überspitzt: Wenn sich der BR richtig Quer stellt bleibt ihm nix anderes übrig als beztahlten Sonderurlaub für alle zu geben. Ich als BR würde mir aber überlegen, ob es sich lohnt, deshalb mit dem AG so einen Dissens zu riskieren.
MFG MAtze
PS: Beim meinem AG würde ich es allerdings tun!