Interne Fortbildungen nach Feierabend
Guten Abend,
ich arbeite als Physiotherapeut in einer großen Praxis. Dort werden Schulungen und Fortbildungen nach Feierabend angesetzt, die als Pflichtveranstaltung deklariert werden. Da wir im Schichtdienst arbeiten, heißt das für die Kollegen aus der Frühschicht, dass sie aus dem Feierabend wiederkommen müssen. Die Frage ist jetzt: Muss die weitere Anfahrt vergütet werden, bzw. muss die Fahrtzeit als Arbeitszeit berechnet werden? Und wo kann ich das schwarz auf weiß nachlesen, um das belegen zu können.
Vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (4)
21.01.2014 um 22:53 Uhr
Nachlesen? Weiß ich jetzt nicht. Aber wenn ich zum Dienst gerufen werde (egal, ob abwaschen, Auto putzen oder Schulung) dann ist das Arbeitszeit. Habt ihr einen Betriebsrat? Der müsste ja den Überstunden zugestimmt haben. Oder?
21.01.2014 um 22:59 Uhr
Genau das ist das Problem. Wir haben keinen Betriebsrat, aber wir arbeiten daran. Also gilt das auch für die Anfahrtszeit?
21.01.2014 um 23:25 Uhr
FooManchu eine solche Dienstzeit nennt man dann, zumindest für die Frühschichtler, geteilten Dienst. So eine Arbeitszeit darf nur angeordnet werden, wenn es dafür eine vertragliche Grundlage gibt. dazu gibt es ein Urteil des ArbGer Berlin, schau mal hier rein:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/pause4.htm
Du wirst sehen, dass das Urteil zu einem anderen Sachverhalt gesprochen wurde, als es bei Euch der Fall ist. Manche AG beeindruckt es, wenn man ein solches Urteil benennt, andere scheren sich nicht die Bohne darum.
Wie bei allen anderen eigentlich mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, kann man nur sagen, dass diese in einem betriebsratslosen Betrieb ungleichschwerer bis gar nicht durchzusetzen sind. Hier muss dann nämlich jeder AN für sich diese Rechte durchsetzen und je nach Größe des Betriebes besteht noch nicht einmal Kündigungsschutz, wenn es dem AG nicht gefällt, dass man sich für seine Rechte einsetzt. Also........
21.01.2014 um 23:42 Uhr
Vielen Dank, das ist super.
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