Freistellung zum erstellen von BRW Listen
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Erstellung von Listen.
Darf ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen um Unterschriften zu sammeln? Oder muss dies in der Freizeit geschehen.
Folgender Fall:
Baubetrieb mit ca. 220 Mitarbeiten davon ca. 50 in Planung und in der Verwaltung. Nun ist es so das gerade die Mitarbeiter der Verwaltung ohne Probleme Listen erstellen können aber Interessierte Mitarbeiter an der Baustelle eben während der Arbeitszeit nur die eigene Kolonne erreichen.
Zum Feierabend sind die meisten in der Firma aber da geht das so schnell das alle weg sind so das man da keine Chance hat und täglich einen erwischt und dann geht das alles wieder von vorne los für die Stützunterschriften.
Wie ist die Rechtslage hierzu? Kann man etwas früher in den Betrieb fahren oder die Baustelle verlassen (wie lange darf das dauern) um Mitarbeiter abzufangen oder muss alles nach Feierabend erledigt werden um die Mitarbeiter privat aufzusuchen?
Antwort des Abteilungsleiters:
Das kannst du nach Feierabend machen, dafür haben wir hier keine Zeit und zu viel Arbeit!
Grüße und Dank für eine Aufklärung,
Stephan
Community-Antworten (7)
01.02.2013 um 12:42 Uhr
Altes Thema, lese mal hier: http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=31193&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
und hier:
01.02.2013 um 16:25 Uhr
Ich neige eher zu der Rechtsauffassung, dass das Erstellen der Liste mit den dazugehörenden Unterschriften während der Arbeitszeit erfolgen kann.
In dem hier vorliegenden Fall scheint es aber ja nur um Gleichbehandlungsgrundsätze zu gehen. Wenn die AN in der Verwaltung praktisch so nebenher und während der Arbeitszeit ihre Unterschriften sammeln können, muss es bei Euch eben auch möglich sein.
Die Frage entsteht, wie man nun paktisch verfährt. Ich würde den Vorgesetzten auf jedem Fall noch mal darauf ansprechen, dass Du die gleichen Möglichkeiten haben willst, wie in der Verwaltung. Vielleicht hilft sogar die Personalstelle (wenn die nicht von der AG-Seite auf Ablehnung getrimmt sind) oder die Gewerkschaft. Und vielleicht musst Du ja nicht alleine alle Unterschriften sammeln sondern andere Kandidaten von der Liste helfen Dir.
01.02.2013 um 22:18 Uhr
@ Stephan
So ganz verstehe ich Dein Problem nicht.
Erst mal müssen sich ja KandidatInnen für die Liste finden. Dafür müssen KEINE Unterschriften gesammelt werden.
Erst wenn diese Liste KOMPLETT steht, werden Stützunterschriften gesammelt. Man kopiert diese Liste und jeder Kandidat dieser Liste sammelt vor Ort Stützunterschriften. Dann fügt man diese "Sammlung" mittels Tacker zusammen, legt die jeweilige Erklärung der KandidatInnen dazu und reicht diesen Wahlvorschlag ein.
01.02.2013 um 23:20 Uhr
Erklärung? Reicht nicht die Unterschrift auf der Liste inklusive Angabe von Name, Abteilung, Beruf, Geburtstag usw. Ich habe eine Liste als Listenführer, hierfür habe ich Interessenten gefragt und auch gefunden dies geht aber über Wochen da ich die einzelnen Personen ja abfangen muss um zu unterschreiben. Nun brauche ich die Stützunterschriften. Kann man da mehrere Listen haben??? Wusste ich nicht!! Dachte bisher das die Liste an die Liste der Stützunterschriften geheftet wird und damit dann auf Stimmenfang gegangen wird. Die Sache mit der Kopie ist mir neu!!!
02.02.2013 um 21:22 Uhr
????
Wie sieht die Erklärung aus?? Reicht hier nicht die Unterschrift??
03.02.2013 um 14:52 Uhr
@ Baggerfahrer
Ob die Unterschrift auf dem Wahlvorschlag reicht, kann hier niemand beurteilen.
Wenn über der entsprechenden Spalte steht "Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Kandidatur" reicht das als Erklärung.
Trägt die Spalte keinerlei Überschrift, könnte man zwar vermuten, dass mit der Unterschrift die Kandidatur bestätigt werden soll, aber halt nur vermuten. Ich würde in einem solchen Fall immer darauf drängen, dass eine separate schriftliche Erklärung "Hiermit bestätige ich meine Kandidatur auf dem Wahlvorschlag XY" beigebracht wird.
04.02.2013 um 12:53 Uhr
Seid ihr denn nicht gewerkschaftlich organisiert? Wenn ja, dann reicht es doch, wenn zwei Gewerkschaftsvertreter die Liste gegenzeichnen.
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