Hallo, alle zusammen,
nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir: bei einer Schulung über den neuen TVöD wurde uns gesagt, wir sollen den BAT noch nicht wegwerfen, weil er nicht gekündigt ist und bestimmte Teile davon noch gültig wären (z.B sind die Eingruppierungsmerkmale noch nicht neu definiert, das soll erst 2007 kommen). Nun sind auch im BAT einige Begriffe definiert (tarifvertraglicher Wochenbegriff u.a.) und diese Definitionen finden sich im TVöD ebenfalls nicht. Frage dazu - gelten dann die alten Definitionen weiter? Wer weiß was dazu? Danke im Voraus!