weitere Gültigkeit des BAT
Hallo, alle zusammen, nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir: bei einer Schulung über den neuen TVöD wurde uns gesagt, wir sollen den BAT noch nicht wegwerfen, weil er nicht gekündigt ist und bestimmte Teile davon noch gültig wären (z.B sind die Eingruppierungsmerkmale noch nicht neu definiert, das soll erst 2007 kommen). Nun sind auch im BAT einige Begriffe definiert (tarifvertraglicher Wochenbegriff u.a.) und diese Definitionen finden sich im TVöD ebenfalls nicht. Frage dazu - gelten dann die alten Definitionen weiter? Wer weiß was dazu? Danke im Voraus!
Community-Antworten (1)
27.09.2006 um 11:04 Uhr
Gaulle II
im Mantel und der Vergütungsordnung brauchst Du nicht mehr nachzulesen. Richtig ist, dass z.B. die Eingruppierungsregeln und einige Sonderregelungen weitergelten, solange das Tarifwerk TVöD insgesamt noch nicht fertiggestellt ist. Anzuwenden ist z.B. noch alles, was im TVÜ vermerkt ist. Darüberhinaus gibt es übergangsweise noch (spezifische) Ermächtigungen unterschiedlichster beteiligter Ministerien (BMI, BMF, BMBF), die auf Regelungen des BAT verweisen.
Dann gibt es auch noch (meist ältere) AN in nicht-tarifgebundenen Unternehmen, die in ihren alten Arbeitsverträgen keine "Ersetzen"-Klausel bzgl. der Anwendung des TVöD stehen haben (BAT und ergänzende bzw. ersetzende Tarifverträge), und die deshalb der Anwendung des TVöD widersprochen haben.
Weiterhin gibt es häufig noch offene Fälle, die Ansprüche aus dem BAT schon in 2005 angemeldet haben.
Insofern ist die Aussage richtig, dass Du den BAT noch nicht wegwerfen solltest.
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