W.A.F. LogoSeminare

Aberkennung des Titels

G
GERMANY
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma führt europaweit eine neues Organigramm für die jeweiligen Niederlassungen ein. Das Neue Organigramm führt dazu, dass eine Kollegin Ihren Titel (Supervisor) aberkannt bekommen soll, da die Neue Struktur keine Supervisor bei Niederlassungen unter 15 Mitarbeiter vorsieht. Das ganze ist verbunden mit der Einführung von Gehaltsbändern, welche bisher nicht bei uns vorhanden waren. Da sie auf Sachbearbeiterstatus zurückgesetzt werden soll, verdient Sie dann zudem "zu viel" und das Gehalt soll ebenfalls gekürzt werden. Anderen Abteilungsleitern soll Ihr Geschäftswagen genommen werden, weil dies die Neue Struktur nicht vorsieht. Was können die wirklich machen und was nicht ??

2.60102

Community-Antworten (2)

P
paula

27.09.2006 um 00:18 Uhr

also der BR kann ggf. im rahmen der zustimmung zu den versetzungen etwas machen. aber die zustimmung kann der AG ggf. ersetzen lassen. evtl. ist die maßnahme interessen- und sozialplanpflichtig. da könnt ihr dann auch einhaken. auch die beratungen zur personalplanung kann ein (eher untauglicher) ansatzpunkt sein

ansonsten sind die mitarbeiter gefordert. was gibt der arbeitsvertrag her. was ist konkret vereinbart. alles fragen die wohl nur ein rechtsanwalt nach prüfung der unterlagen beantworten kann.

F
Fayence

27.09.2006 um 00:30 Uhr

GERMANY (EMEA wäre vielleicht zutreffender),

unter den Vorzeichen der §§90 und 91 BetrVG würde ich mich aber ganz schnell mit Eurem AG zusammensetzen und mir zunächst einmal aufzeigen lassen, wo die Reise denn noch so hinführen soll.

P.S. Die Amerikaner sind nicht zufälligerweise auch noch beteiligt?

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Aberkennung der Gemeinnützigkeit / mögliche resultierende fiskalische Konsequenzen?

Liebe Leute – ich möchte Infos zum obigen Thema erbitten … Zur Firma: gGmbH im Gesundheitswesen (< 200 MA), einziger Gesellschafter ist ein Verein. Zur Frage: Das BetrVG schreibt im § 106 vor, d

Aufteilung einer Abteilung & Versetzung der Abteilungsleitung zum Spezialisten

Hallo zusammen, wir haben eine Abteilung in der der/die Abteilungsleitung nicht die gewünschten Aufgaben erfüllt, die laut Stellenbeschreibung gefordert wurden. In den letzten 12 Monaten hat sich rau

Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück

. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs

Hallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e