Erstellt am 25.09.2006 um 15:32 Uhr von Lotte
Wenn man die Feiertagsregelung auf diese Weise umgehen könnte, würden bestimmt mehr AG ihre AN bevorzugt an diesen Tagen auf Montage oder Dienstreise ins Ausland schicken ;-))
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du Dienstreise meinst?
Erstellt am 25.09.2006 um 16:18 Uhr von Lotte
Ramses,
wenn du so fragst, bin ich höllisch auf der Hut ;-))
es richtet sich nach der Nationalität des Unternehmens und m.E. ob es eine Dienstreise etc. ist und der AN sich nur vorübergehend im Ausland befindet.
Ich weiß nicht wie es bei UN ist, die einen Auslandsitz haben mit dauerhaft im Ausland beschäftigten AN. Aber das weißt Du bestimmt.
Erstellt am 25.09.2006 um 16:41 Uhr von br01
Nach dem Einkommensteuergesetz ist es so:
§ 3b
(2)
Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.
wenn dann ein Feiertag in der Slowakei
Erstellt am 25.09.2006 um 18:03 Uhr von Uschi
diese Frage Könnte nämlich auch in Deutschland auftauchen, aber komischerweise fragt da keiner nach. Wenn ich Einsatz in Niedersachen hätte und in NRW wohne, dann muss ich arbeiten. Denn es zählt die Feiertagsregelung an dem Ort, wo sich die Dienststelle befindet.
Erstellt am 25.09.2006 um 18:48 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
liege ich richtig in der Annahme, dass du vor deinem PC sitzt, und grinst wie ein Honigkuchenpferd?
Erstellt am 25.09.2006 um 20:52 Uhr von Uschi
Ramses,
echt,ich irre mich? Dann sind mir diese Fragen unter den vielen, worüber ich mich wundere und nie weiß, meint der/die das wirklich ernst, oder was soll das, noch gar nicht aufgefallen. ;)