Deutscher Feiertag - man befindet sich aber im Ausland
Ein Kollege geht nächste Woche Montag auf Auslandsreis (Slowakei) für 1 Woche, bei uns ist am Dienstag ein gesetzlicher Feiertag, in der Slowakei aber nicht. Ist das trotzdem ein ganz normaler Arbeitstag für ihn oder müssen wir Feiertagsarbeit beantragen?
Community-Antworten (6)
25.09.2006 um 17:32 Uhr
Wenn man die Feiertagsregelung auf diese Weise umgehen könnte, würden bestimmt mehr AG ihre AN bevorzugt an diesen Tagen auf Montage oder Dienstreise ins Ausland schicken ;-))
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du Dienstreise meinst?
25.09.2006 um 18:18 Uhr
Ramses, wenn du so fragst, bin ich höllisch auf der Hut ;-))
es richtet sich nach der Nationalität des Unternehmens und m.E. ob es eine Dienstreise etc. ist und der AN sich nur vorübergehend im Ausland befindet.
Ich weiß nicht wie es bei UN ist, die einen Auslandsitz haben mit dauerhaft im Ausland beschäftigten AN. Aber das weißt Du bestimmt.
25.09.2006 um 18:41 Uhr
Nach dem Einkommensteuergesetz ist es so:
§ 3b (2) Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.
wenn dann ein Feiertag in der Slowakei
25.09.2006 um 20:03 Uhr
diese Frage Könnte nämlich auch in Deutschland auftauchen, aber komischerweise fragt da keiner nach. Wenn ich Einsatz in Niedersachen hätte und in NRW wohne, dann muss ich arbeiten. Denn es zählt die Feiertagsregelung an dem Ort, wo sich die Dienststelle befindet.
25.09.2006 um 20:48 Uhr
@Ramses II, liege ich richtig in der Annahme, dass du vor deinem PC sitzt, und grinst wie ein Honigkuchenpferd?
25.09.2006 um 22:52 Uhr
Ramses,
echt,ich irre mich? Dann sind mir diese Fragen unter den vielen, worüber ich mich wundere und nie weiß, meint der/die das wirklich ernst, oder was soll das, noch gar nicht aufgefallen. ;)
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