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Rufbereitschaft

J
julia878787
Sep 2018 bearbeitet

typ x arbeitet in einer großfirma. x hat geregelte arbeitszeit von 6-14:30uhr. x hat rufbereitschaft 1 woche. wenn x arbeiten geht von 6-14:30uhr und x wird rausgerufen um 1uhr - 5uhr hat x doch 11h ruhe ? bekommt dann x von 6-14:30uhr jetzt 8h minus weil x ja von 5uhr 11h ruhe hat? weil x, kann ja erst um 16 uhr wieder arbeiten gehen aber das geht ja nicht wegen seine geregelten arbeitszeit...?

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

28.09.2018 um 18:08 Uhr

14:30 bis 1 Uhr ==> 10,5 Stunden ==> keine 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit ==> Ruhezeit 5 Uhr bis 16 Uhr.

Vier Stunden Arbeit wären aus dem Nachteinsatz zu vergüten plus 4*8 Stunden von den anderen Wochentagen macht zusammen 32 Stunden von 36 Stunden vereinbarter Arbeitszeit. Auf Grund des Arbeitszeitmodells besteht keine Möglichkeit diese Stunden zu anderer Zeit nachzuarbeiten. Ursache für die Minderleistung in diieser Woche ist, dass der Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz) die Arbeitsleistung nicht annehmen kann, also Annahmeverzug, womit der Arbeitgeber die anderen vier Stunden auch noch vergüten muss.

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