Erstellt am 28.09.2018 um 16:08 Uhr von Pjöööng
14:30 bis 1 Uhr ==> 10,5 Stunden ==> keine 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit ==> Ruhezeit 5 Uhr bis 16 Uhr.
Vier Stunden Arbeit wären aus dem Nachteinsatz zu vergüten plus 4*8 Stunden von den anderen Wochentagen macht zusammen 32 Stunden von 36 Stunden vereinbarter Arbeitszeit. Auf Grund des Arbeitszeitmodells besteht keine Möglichkeit diese Stunden zu anderer Zeit nachzuarbeiten.
Ursache für die Minderleistung in diieser Woche ist, dass der Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz) die Arbeitsleistung nicht annehmen kann, also Annahmeverzug, womit der Arbeitgeber die anderen vier Stunden auch noch vergüten muss.