Erstellt am 23.09.2006 um 14:14 Uhr von Heini
Sämtliche dienstplanändernde Arbeitszeiten ob vom Arbeitgeber angeordnet oder angenommen unterliegen der Mitbestimmung des BR. Es sei den per TV/BV wurde es anders vereinbart.
Erstellt am 23.09.2006 um 15:27 Uhr von Catweazle
Heini,
du meinst doch hoffentlich nicht dass das Mitbestimmungsrecht per TV/BV ausgehebelt werden kann.
Erstellt am 23.09.2006 um 15:59 Uhr von wölfchen
Nein, das MBR kann m.E. nicht ausgehebelt werden. Jedoch: bei meinen Recherchen in einer anderen Sache bin ich zufällig auf eine LAG- Entscheidung gestoßen, in welcher ausgeführt wurde, dass per BV die Behandlung sogenannter "Eilfälle" festgelegt werden kann, wenn z.B. in medizinischen Einrichtungen die Versorgung der Patienten gewährleistet werden muss. Und am Wochenende steht meist kein BR bei kurzfristigen Ausfällen zur Verfügung. Nun könnte man es sich auch leicht machen und anführen, dass dann ein Bereitschaftsdienst eingeführt werden müsste, aber es gibt Einrichtungen, die eh schon um`s Überleben kämpfen, ein bezahlter Bereitschaftsdienst könnte für die der Gnadenstoß sein. Also ist eine BV über "Eilfälle" das kleinere Übel.
Erstellt am 23.09.2006 um 18:19 Uhr von Catweazle
wölfchen,
ich stimme dir zu.
Kathinka,
Der BR sollte und muss aber darüber wachen dass die Erschwernisse (Nacht- Sonntagsarbeit) usw. gleichmäßig verteilt werden.
Arbeitszeiten sind immer mitbestimmungspflichtig. Es unerheblich ob sie ein MA gerne, freiwillig oder widerwillig macht.
Erstellt am 23.09.2006 um 19:29 Uhr von Heini
Catweazle,
was ist los, habe ich geschrieben dass das Mitbestimmungsrecht ausgehebelt werden kann. Sicherlich nicht. Mein erster Satz ist doch eindeutig, oder für dich nicht?
Aber es können vorab z.B. per BV gewisse Verfahren geregelt werden. Wäre sinnvoll bei Anfall von kurzfristigen Überstunden, vielleicht eine Freigabe von ein gewisses Überstundenkontingent usw..