Unsere Pflegedienstleitung und auch die Mehrheit der BR-Mitglieder sind der Auffassung, daß bei Anfragen an die Mitarbeiter, die im "Frei" sind, durch die Wohnbereichsleiterin, PDL oder diensthabende Fachkraft (sie ist bei Abwesenheit der Leitung zum Wochenende oder nachts für die Dienstabsicherung verantwortlich), ob sie für eine ausgefallene Mitarbeiterin einspringen würden, eine freiwillige Entscheidung jener Mitarbeiter sei. Dieser dann von ihnen geleisteter Dienst sei also keine Anordnung, somit keine Überstunden und bedürfe demnach nicht der Zustimmung des BR. Wir arbeiten nicht nach Arbeitszeitkonten, sonern auf der Basis von 40 Stunden, die auf 5 Tage in der Woche dienstplanmäßig verteilt werden.
Hält diese Auffasung dem Arbeitsrecht stand? Kathinka