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Inventurregelungen - gibt es da besondere Gesetzte (Arbeitszeit) ?

P
Poldi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, es ist mal wieder so weit, die Inventur steht vor der Tür. Jetzt frage ich mich, wo die Regelungen oder vieleicht sogar Gesetze zu finden sind. Es gelten ja bekanntlich andere Bestimmungen (z.B. Arbeitszeit) als üblich.

Danke im Vorraus

4.607011

Community-Antworten (11)

W
Werner

22.09.2006 um 11:10 Uhr

Hallo Poldi, also das es für Inventuren andere Gesetze gäbe, wäre mir total neu.

K
Kölner

22.09.2006 um 11:18 Uhr

Die Inventur ist tatsächlich woanders geregelt: Im HGB!

W
Werner

22.09.2006 um 11:26 Uhr

@Kölner, und wie ist da was geregelt? Werden dadurch evtl auch TV`s beschnitten?

P
Poldi

22.09.2006 um 12:59 Uhr

@Kölle :-)

Dank dir erstmal für de TIP !!!!!! Habe mich bis jetzt durch denn Gesetzesschungel geschlagen, bin aber leider nicht fündig geworden! Wäre super wenn du noch den § parat hättest

Viva Colonia

L
Lotte

22.09.2006 um 13:20 Uhr

Poldi, glaube kaum, dass Du im HGB zu Deiner Frage fündig wirst. Im § 240 findest Du zwar etwas über Inventur, aber...

Wie wäre es an dieser Stelle mit dem ArbZG, zB §14?

K
Kölner

22.09.2006 um 13:22 Uhr

Na dann...Viva Colonia! § 13 Abs. 3 Nr. 2 c ArbZG

L
Lotte

22.09.2006 um 13:24 Uhr

Colonia, okay, bin etwas tief gerutscht mit 14 ;-)

P
Poldi

22.09.2006 um 16:10 Uhr

Dank an die Hennes-Truppe für die Hilfe ! ArbZG ist ein Treffer und führen somit 1:0 ;-)

Schönes WE Lu lu Lu, Lukas Podolski

G
GAB

24.09.2006 um 02:17 Uhr

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann nach § 13 Abs, 3 Nr. 2 c die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur an einem Sonntag bewilligen (hier hat der Gesetzgeber ausschließlich den Sonntag und nicht den Feiertag benannt). § 87 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend.

G
GAB

24.09.2006 um 02:18 Uhr

Ich meine natürlich § 13 Abs. 3 Nr 2 C Arbeitszeitgesetz (habe ich leider nicht erwähnt).

A
Anthares

11.11.2008 um 16:34 Uhr

Wie ist das denn nun wenn man NIE Sonntags arbeitet Können die AG es zur Pflicht machen,auch wenn sie keine solche Bewilligung haben??

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