Inventurregelungen - gibt es da besondere Gesetzte (Arbeitszeit) ?
Hallo zusammen, es ist mal wieder so weit, die Inventur steht vor der Tür. Jetzt frage ich mich, wo die Regelungen oder vieleicht sogar Gesetze zu finden sind. Es gelten ja bekanntlich andere Bestimmungen (z.B. Arbeitszeit) als üblich.
Danke im Vorraus
Community-Antworten (11)
22.09.2006 um 11:10 Uhr
Hallo Poldi, also das es für Inventuren andere Gesetze gäbe, wäre mir total neu.
22.09.2006 um 11:18 Uhr
Die Inventur ist tatsächlich woanders geregelt: Im HGB!
22.09.2006 um 11:26 Uhr
@Kölner, und wie ist da was geregelt? Werden dadurch evtl auch TV`s beschnitten?
22.09.2006 um 12:59 Uhr
@Kölle :-)
Dank dir erstmal für de TIP !!!!!! Habe mich bis jetzt durch denn Gesetzesschungel geschlagen, bin aber leider nicht fündig geworden! Wäre super wenn du noch den § parat hättest
Viva Colonia
22.09.2006 um 13:20 Uhr
Poldi, glaube kaum, dass Du im HGB zu Deiner Frage fündig wirst. Im § 240 findest Du zwar etwas über Inventur, aber...
Wie wäre es an dieser Stelle mit dem ArbZG, zB §14?
22.09.2006 um 13:22 Uhr
Na dann...Viva Colonia! § 13 Abs. 3 Nr. 2 c ArbZG
22.09.2006 um 13:24 Uhr
Colonia, okay, bin etwas tief gerutscht mit 14 ;-)
22.09.2006 um 16:10 Uhr
Dank an die Hennes-Truppe für die Hilfe ! ArbZG ist ein Treffer und führen somit 1:0 ;-)
Schönes WE Lu lu Lu, Lukas Podolski
24.09.2006 um 02:17 Uhr
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann nach § 13 Abs, 3 Nr. 2 c die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur an einem Sonntag bewilligen (hier hat der Gesetzgeber ausschließlich den Sonntag und nicht den Feiertag benannt). § 87 Abs. 1 Nr. 2 gilt entsprechend.
24.09.2006 um 02:18 Uhr
Ich meine natürlich § 13 Abs. 3 Nr 2 C Arbeitszeitgesetz (habe ich leider nicht erwähnt).
11.11.2008 um 16:34 Uhr
Wie ist das denn nun wenn man NIE Sonntags arbeitet Können die AG es zur Pflicht machen,auch wenn sie keine solche Bewilligung haben??
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