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Gibt es temporäre Berufsunfähigkeit ?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Sachverhalt: Eine schwerbehinderte Person ist für 1 Jahr erwerbsunfähig geschrieben und bekommt in dieser Zeit von der Rentenversicherung Erwerbunfähigkeitsrente.

Diese Person hatte früher über den Arbeitgeber eine Direktversicherung mit BU abgeschlossen, also muss sie bei Berufsunfähigkeit keine eigenen Beiträge leisten.

Was ist nun mit der jährlich zu zahlenden Beitragsleistung in dem Jahr, wo die Person Erwerbunfähigkeitsrente erhält ?

Anmerkung: Nach Ablauf des Jahres erfolgt eine neue Untersuchung. Dann entscheidet sich, ob die Person wieder arbeitet oder weiterhin erwerbsunfähig bleibt.

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Community-Antworten (1)

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Rene

23.01.2008 um 12:18 Uhr

Hallo,

erwerbsunfähig und Berufsunfähig sind zwei verschiedene Paar Schuhe. es gibt eine Erwerbsunfähigkeitsrente die jeder bei bestimmten Voraussetzungen in anspruch nehmen kann. Eine Berufsunfähigkeitsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung können allerdings nur Versicherte ,die vor dem 01.01.1962 geboren sind ,sowie bei bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Deshalb habt Ihr bestimmt eine Private Versicherung über euren Betrieb abgeschlossen. Ihr solltet allso mal ins kleingedruckte schauen, wie es sich bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung mit den Beiträgen verhält. Da diese Rente scheinbar zeitlich gegrenzt ist ,wird nach Ablauf erneut geprüft ob die Voraussetzungen für eine weiterzahlung der Rente weiterhin gegeben sind.

Rene

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