Mitbestimmung bei Vorgabezeiten in der Ambulanten Pflege?
Ein Artikel über die Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege den ich gestern in der Verdi-Zeitschrift gelesen habe, bringt mich zu folgender Frage, die auch in unserem Betrieb von Bedeutung ist: Kann der Arbeitgeber einseitig die Vorgabezeiten für Leistungen in der ambulanten Pflege festlegen? Ich kann ja nicht pauschal sagen, dass jede kleine Pflege z. B. 20 Minuten dauert? Manche Patienten helfen mit, dann geht es schneller, bei manchen reichen die 20 Minuten nicht. Handelt es sich also bei der Vorgabezeit je Patient um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit? Unsere Mitarbeiter haben Verträge mit Stundenlohn. Ein akutes Problem haben wir bei einer Mitarbeiterin, die nun klagen wird, da ihr die Vorgabezeiten nicht ausreichend sind. Alle anderen Mitarbeiter/innen kommen angeblich mit den Vorgabezeiten aus.
Community-Antworten (2)
13.07.2007 um 16:10 Uhr
Ich weiß nicht, ob es da zeitliche Vorgaben von der Pflegeversicherung gibt. Oder sagt diese: Für "Kleine Pflege" zahlen wir Betrag X - und euer Chef sagt dann: Personalkostensatz geteilt durch X ergibt 20 Minuten? Wenn ausschließlich letzteres, solltet ihr nach §87 (1) Nr. 11 BetrVG durchaus mit im Boot...
13.07.2007 um 21:43 Uhr
@unwissenderBR Die Kollegin wird nur dann glaubhaft vor Gericht versichern können, dass sie mehr Zeit für die Pflege braucht, wenn sie die Willkürlichkeit der Festlegung der Vorgabezeiten beweisen kann.
Vor Gericht könnte auch noch interessant sein, was und wie die Kollegen sich dazu verhalten und arbeiten...
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