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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank bei teilweiser Freistellung

B
BR2014
Sep 2018 bearbeitet

Lt. Dienstplan wird BR Mitglied z.B. im Oktober mit morgens 3 Std. Freistellung für BR Arbeit und nachmittags für den gewohnten Dienst geplant. Jetzt wird dieses BR Mitglied kurz vorher krank. Anspruch auf die 3 Std. Freistellung für morgens oder nur Anspruch auf die Nachmittags-Tätigkeit? Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

24.09.2018 um 17:15 Uhr

Häh?

.

T
takkus

24.09.2018 um 17:16 Uhr

Hä? Versteh ich irgendwie nicht. Vormittags BR geplant und dann gewohnter Dienst Nachmittag?? Was für Anspruch auf was??

C
celestro

24.09.2018 um 17:28 Uhr

Wer krank ist, muß nicht arbeiten. Ob die "Arbeit" dann BR-Arbeit ist, für die man 3 Std. freigestellt worden wäre, oder die anderen Stunden der Arbeitszeit ist völlig Wurst.

N
nicoline

24.09.2018 um 23:12 Uhr

Vermutungsmodus an: Es geht BR 2014 um die Frage, ob nur die BR Freistellungszeit oder nur die Stunden für den geplanten Dienst nachmittags als Arbeitszeit für den Krankheitstag gut geschrieben werden. Vermutungsmodus aus. Krank ist wie gearbeitet. Beide Arbeitszeiten müssen gut geschrieben werden. Durch die AU darf es nicht zu Minusstunden kommen. BR 2014: wenn das die richtige Interpretation deiner Frage war, so gib bitte ein Zeichen.

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