W.A.F. LogoSeminare

Schichtarbeit

PN
Phyllis Noe
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Schichtarbeit. Ich habe einen Kollegen der die nächsten 2 Jahre nur Frühschichten und Nachtschichten arbeiten kann. Eine Spätshicht ist bei ihm nicht möglich! Wie sieht das denn Rechtlich aus?

Vielen Dank Phyllis Nöltge

49808

Community-Antworten (8)

I
ickederdicke

24.09.2018 um 13:18 Uhr

gegenfrage: Warum ist ihm eine Spätschicht nicht möglich ? Aus privaten / gesundheitlichen oder anderen Gründen ?

PN
Phyllis Noe

24.09.2018 um 13:35 Uhr

Ja aus privaten Gründen. Es geht um seine Kinder.

P
Pjöööng

24.09.2018 um 13:53 Uhr

Dem Kollegen kann man nur raten, seinen Arbeitsvertrag, falls anwendbar den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarungen genau zu lesen und danach mit dem Arbeitgeber seine Problematik zu erörtern.

Hier wird ihm bei dieser dünnen Informationslage niemand einen auch nur halbwegs sinnvollen Hinweis geben können.

C
celestro

24.09.2018 um 15:25 Uhr

wobei man zunächst erst einmal davon ausgehen kann, daß es Sache des Arbeitnehmers ist, seinen Job erfüllen zu können.

N
nicoline

24.09.2018 um 15:55 Uhr

wobei man zunächst erst einmal davon ausgehen kann, daß es Sache des Arbeitnehmers ist, seinen Job erfüllen zu können. .... und dann erwarten kann, dass der AG die Gesetzesvorschrift erfüllt, die Arbeitszeit nach billigem Ermessen anzuordnen und die Erschwernisse des AN zu beachten. Aufgabe des BR, darauf hinzuwirken.

K
kratzbürste

24.09.2018 um 17:10 Uhr

Wozu gibt es eigentlich den Betriebsrat? Wo sieht dieser seine Aufgabe nach § 80 Abs 1 Nr 2b BetrVG - und was ist mit dem Anspruch des Arbeitnehmers aus dem § 75 BetrVG (.... nach Recht und BILLIGKEIT behandelt zu werden )? Was ist mit § 106 GewO und der Verpflichtung des AG "billiges Ermessen" anzuwenden?

PN
Phyllis Noe

24.09.2018 um 18:45 Uhr

Hallo Kratzbueste, um genau das zu machen sich zu infomieren und den AN so gut wie es geht ihn zuberaten und zu unterstützen! Da ich seit ca 2 Monaten erste BR Mitglied bin und keiner in meiner Nähe, davon Ahnung hat, hoffte ich hier Infomationen und Ratschläge zu erhalten.

A
AlterMann

24.09.2018 um 19:40 Uhr

Hallo Phyllis, Billigkeit ist ja schon mal ein unbestimmter Rechtsbegriff. Aber immerhin heißt er hier, dass ein AG nicht einfach sagen darf: "Machen wir nicht, weil haben wir noch nie gemacht. Da könnte ja jeder kommen." Andererseits hat der AG viele Möglichkeiten, dem AN bei diesem Thema Steine in den Weg zu legen, jedenfalls wenn er halbwegs plausible Argumente findet. Der BR könnte sich ja mal umhören, ob auch andere AN solche Wünsche haben. Vielleicht kann man einen Tausch anregen? Wenn Ihr Fachkräftemangel habt, wäre eine flexible Schichtplanung sicher auch ein Argument, mit der man um Mitarbeiter werben kann.

Ihre Antwort