Erstellt am 15.09.2006 um 08:55 Uhr von Fayence
Hallo Werner,
eine gute Übersicht mit Handlungsmöglichkeiten (Schwerpunkt: Alkohol) findest Du hier:
http://www.mch.de/dwd/mch/bilder/media39119.pdf#search=%22verdacht%20auf%20alkoholmissbrauch%20im%20betrieb%22
Erstellt am 15.09.2006 um 09:59 Uhr von Kölner
@Werner
Es ist schon so, dass ein ungeübter/nicht geschulter BR hier viel verkehrt machen kann.
@Fayence
Die besten Seiten im Internet helfen m.E. hier recht wenig...
Erstellt am 15.09.2006 um 10:10 Uhr von Werner
@Fayence
erstmal Danke für den Link.
Man kann sich schonmal ne Richtschnur erarbeiten.
@Kölner,
genau das sind meine Bedenken.
Nur bis zu einer BR-Schulung zu diesem Thema zu warten, sehe ich auch als bedenklich an.
Werde wohl mal einen Suchtberater einladen.
Mal sehen.
Obs was bringt?
Erstellt am 15.09.2006 um 10:46 Uhr von Kölner
@Werner
Die BR-Schulungen haben da auch recht wenig mit zum Schaffen! Es gibt spezielle Seminare zur betrieblichen Suchtarbeit inkl. einer BV etc..
Vorsicht mit den Suchtberatern...
Erstellt am 15.09.2006 um 11:07 Uhr von Werner
@Kölner
mit BR-Schulung meinte ich ein Seminar.
Wie meinst Du das "Vorsicht mit den Suchtberatern"?
Erstellt am 15.09.2006 um 14:01 Uhr von Kölner
@Werner
Was soll das Gespräch mit einem Suchtberater auslösen?
Erstellt am 15.09.2006 um 14:33 Uhr von Edelweis
Wir hatten das selbe Problem und auch einen Suchtberater im Hause. Das hat nichts gebracht. Inzwischen haben wir eine BV und einen Suchtbeauftragten, der auch dazu ausgebildet wurde.
Die Ergebnisse sind mau, die wirklich Betroffenenen mauern und viele andere decken diese MA.
Bei Rückfragen der GF oder anderer Leitenden muss man als BR vorsichtig sein, meistens sind die betroffenen MA längst bekannt und dann soll der BR eingespannt werden!Oft mit dem Ziel den MA eventuell loszuwerden.
Schönes We
Edelweis
Erstellt am 15.09.2006 um 19:38 Uhr von Lotte
@alle,
stelle mal ganz provokant die Frage: Wo fängt eigentlich die Verantwortung für mich selbst an und wo hört sie auf?
Dass ich bei einem Suchtproblem Hilfe erwarten kann ist die eine Seite, wenn ich aber mauere und mit meiner Sucht andere gefährde (z.B. in betreuenden Tätigkeiten) stellt sich doch die Frage, wem dann geholfen werden muss?
Erstellt am 15.09.2006 um 21:15 Uhr von Fayence
Lotte,
die Frage nach Eigenverantwortung im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung zu stellen, ist schon fast grotesk!
Suchterkrankte zeichnen sich m.E. dadurch aus, dass sie eben nicht (mehr) in der Lage sind, Eigenverantwortung übernehmen zu können!
Damit ist für mich Deine letzte Frage beantwortet!
Erstellt am 15.09.2006 um 23:51 Uhr von Lotte
Fayence,
und wenn ich mit meiner mangelnden Eigenverantwortung als AN auf Menschen treffe, für die ich einen Betreuungsauftrag habe und die noch weniger Eigenverantwortung übernehmen können... ich aber behaupte, dass alles gar nicht stimmt und ich gar keine Probleme mit irgendetwas habe und dann passiert etwas...
Erstellt am 16.09.2006 um 10:22 Uhr von Fayence
Lotte,
mir fällt dazu ganz spontan ein aktuelles Beispiel aus einem Krankenhaus ein!
Hinter vorgehaltener Hand oder im kleineren Kreis ganz offen, wird die Suchtproblematik einer Kollegin diskutiert., welche im Bereitschaftsdienst (OP) mittlerweile ein Risiko darstellt. Bislang ist nichts passiert, da alle Beteiligten durch erhöhte Aufmerksamkeit dieses Risiko zu minimieren bzgl. auszuschalten versuchen.
Meine Frage danach, ob denn z.B. der PDL ein akuter Handlungsbedarf angezeigt wurde, wurde verneint!
Und genau da fängt für mich die Verantwortung an; nämlich diesen Menschen Konsequenzen aufzeigen zu müssen und sei es, einen drohenden Arbeitsplatzverlust aufzuzeigen, wenn sie sich therapeutischen Massnahmen verschliessen!
Aber diesen "Schuh" wollen sich auch viele AG nicht anziehen bzw. stecken lieber den Kopf in den Sand, als solche Probleme offensiv anzugehen. Sich mit "Sucht" auseinander zu setzen, bedeutet nämlich immer, auch die eigene Disposition hinterfragen zu müssen und erfordert ein hohes Mass sozialer Kompetenz.
Letztere ist im Arbeitsleben (kein) Kriterium für die Beförderung in leitende Positionen, gibt es doch genügend messbare Leistungen, die bewertet werden (können).
In diesem Bereich können Betriebsräte enorm viel erreichen, indem durch z.B. eine BV eine solche Problematik enttabuisiert wird. Solange mit "Sucht" nicht offen umgegangen wird, werden Betroffene immer das Problem haben, ausgegrenzt zu sein oder sich so zu fühlen und sich entsprechend negierend verhalten! Ist meine persönliche Meinung dazu.
Erstellt am 16.09.2006 um 11:12 Uhr von Lotte
Fayence,
stimme Dir absolut, 100%, wirklich und wahrhaftig zu und sehe mal wieder gar nicht, wo sich unsere Meinungen auseinanderdividieren ;-))
Denn letztendlich hilft AG, BR und BV dem Suchtkranken dabei, wieder Verantwortung zu übernehmen...
das war es, worauf ich hinauswollte.