Erstellt am 14.09.2006 um 18:02 Uhr von vhfpower
Hi Dame, nicht das ihr ärger mit Cheffre bekommt daher mein Anhang !!
In das Arbeitszeitgesetz wurde u.a. neu der § 21a "Beschäftigung im Straßentransport" eingefügt. Absatz 4 Satz 1 dieses Paragrafen lautet:
"Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten". Jedoch: Die wöchentliche Arbeitszeit kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. (Dieser zweite Satz von Absatz 4 wird oft übersehen bzw. vom Fahrpersonal nicht zur Kenntnis genommen). In begründeten Fällen kann zudem vereinbart werden, dass der Ausgleichszeitraum auf sechs Kalendermonate verlängert wird (§ 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ArbZG).
In Absatz 3 von § 21a wird festgelegt, dass Bereitschaftszeiten, sofern deren voraussichtliche Dauer spätestens unmittelbar vor Beginn bekannt ist, keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind. Ebenfalls keine Arbeitszeit sind Zeiten, die bei einer Mehrfahrerbesatzung vom Fahrpersonal neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbracht werden. Diese Zeiten und die Bereitschaftszeiten sind weder Ruhezeiten noch Ruhepausen. Die in einem fahrenden Fahrzeug verbrachte Nicht-Lenkzeit kann jedoch wie bisher als Fahrtunterbrechung gemäß Artikel 7 VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. AETR angerechnet werden.
Wie du daraus entnehmen kannst sind Arbeitszeiten > 10std. sogar möglich. (im Transportgewerbe)
Auch solltest du bedenken das die 48std. für eine 6 Tage Woche zählen. wenn ihr aber nur 5 Tage arbeitet (MO-FR) ist da also auch wieder eine verlängerung der täglichen arbeitszeit möglich.
Für deine Kollegen die gerne Ü-Std. haben wollen/müssen nur der Tip das ab nächstes Jahr seitens der BAG vermehrt die Einhaltung der Sozialvorschriften kontroliert wird und die jetzt besser auf einige € verzichten sollten anstatt dieses sauer verdiente Geld dem Staat in Form von Bussgeld zu schenken.
Erstellt am 14.09.2006 um 18:23 Uhr von Dame
@vhfpower
Habe vergessen euch die Branche mitzuteilen: kein Transport. Dienstleistung mit Papier, also auch nichts was verderben könnte. Will nicht zu viel verraten ;-)
Erstellt am 14.09.2006 um 19:04 Uhr von vhfpower
Dame, brauchste auch nicht, aber da muss ich mir doch wohl mal ne Brille zulegen da ich aus den txt. das Transportgewerbe herausgelesen hatte :-(
Erstellt am 14.09.2006 um 21:33 Uhr von Heini
Hallo Dame,
wer fragt den, Arbeitnehmer oder Betriebsrat?
Erstellt am 14.09.2006 um 22:34 Uhr von Lotte
Dame,
selbst unabhängig vom ArbzG habt Ihr ein MBR bei Verteilung und Dauer der Arbeitszeit und müsst auch Überstunden als BR genehmigen (gehe davon aus, dass Du BRM bist?)
Wenn es hier derartige eklatante Streitigkeiten gibt, rät der Däubler unter § 87 BetrVG RN 312:
"Kann in den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eine Übereinstimmung zwischen AG und BR nicht erzielt werden, trifft die ESt. eine verbindliche Entscheidung. Sie kann grundsätzlich sowohl vom AG als auch vom BR angerufen werden. Haben die TV-Parteien die Bildung einer tariflichen Schlichtungsstelle bestimmt (§ 76 Abs. 8), übernimmt diese im Rahmen der getroffenen Vereinbarung die Funktion der ESt."
Vorher solltet Ihr allerdings Euren TV (soweit vorhanden) einmal durchforsten, ob Ausnahmeregeln bezüglich der Arbeitszeit vereinbart wurden. Wichtig ist auch, ob Bereitschaftsdienste zu leisten sind.
Besprecht die Situation nach eingehender Prüfung des TV und ArbzG sowie BetrVG §87 nochmal mit dem AG auch mit dem Hinweis, dass Ihr Euch bei mangelnder Übereinstimmung an die ESt. wenden werdet.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch eine BV über Dauer und Verteilung der AZ, die z.B. andere Arbeitszeitmodelle (evt. AZ Konten) möglich macht
Erstellt am 15.09.2006 um 17:04 Uhr von Dame
Hallo zusammen,
es fragt natürlich ein BRM !
@Lotte
Mit der BV flexible Arbeitszeiten sind wir gerade in Verhandlung mit dem AG. Unsere Befürchtung ist nur: wenn sich jetzt schon keiner auch nur ansatzweise ans ArbZG hält, warum dann an eine BV?!
Es werden momentan auch keine Überstunden mehr beantragt bei uns. Man läßt einfach alles außer acht. Heute ist der erste mit Kreislaufproblemen krank nach Hause gegangen. Es ist wirklich eine Frage der Zeit, wann die Produktion zusammen bricht. Wir sind wirklich erstmal sprachlos und wissen nicht weiter.
Erstellt am 15.09.2006 um 19:24 Uhr von Lotte
Dame,
Gewerkschaft einschalten, vom Rechtsanwalt beraten lassen, AG letztmalig auffordern Eure MBR zu wahren, ESt einschalten: wäre vielleicht jetzt ein gangbarer Weg?
Erstellt am 16.09.2006 um 07:52 Uhr von Heini
Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Ihr verlangt von der AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Verletzt der AG nun diese Betriebsvereinbarung, in dem er einseitig Mehrarbeit anordnet oder Mehrarbeit annimmt, solltet ihr die Verstöße sammeln und dokumentieren.
Mit diesen “Beweisen” beantragt der BR dann beim Arbeitsgericht dem AG aufzugeben die BV einzuhalten wobei ihm für jeden Falle der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht werden muss.
So hat der BR nun eine Möglichkeit auf eigensinnige AG wirksam einzuwirken.
Erstellt am 16.09.2006 um 09:37 Uhr von Lotte
Dame,
frage mich gerade, was BG und Gewerbeaufsichtsamt wohl zu den Zuständen bei Euch sagen würden, wenn sie davon wüßten.
Erstellt am 16.09.2006 um 10:50 Uhr von Dame
Tja, Lotte das haben wir uns auch schon überlegt. Wir glauben aber, dass die uns die Firma erst mal schließen würden. Deswegen schrecken wir vor solchen Dingen noch zurück, denn damit gefährden wir unsere Arbeitsplätze, oder meinst du nicht ?
Erstellt am 16.09.2006 um 11:04 Uhr von Lotte
Dame,
soweit ich weiß, werden dem AG Fristen gesetzt bis wann er die gesetzlichen Vorgaben erfüllen muss...bin hier aber nicht wirklich firm.
Erstellt am 16.09.2006 um 13:08 Uhr von Dame
Hallo zusammen,
ist den hier irgendwer diesen Schritt schon mal gegangen und hat BG oder Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet? Wie läuft so etwas ab ?
Erstellt am 16.09.2006 um 18:25 Uhr von Fayence
Dame,
falls Du eine Kommentierung zur Hand hast, wäre ein Blick in den §89 (z.B. Fitting, 23. Aufl., RN 23f) hilfreich! Auch das ArbZG ist Bestandteil der geltenden Arbeitsschutzvorschriften!
"Der BR kann sich bei permanenten Verstößen des AGs gegen das ArbZG an das zuständige Aufsichtsamt wenden...
Verstößt der AG trotz entsprechender Beanstandungen des BR kontinuierlich gegen gesetzliche Arbeitszeitbeschränkungen, verpflichtet ihn das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht dazu, den AG über die beabsichtigte Intervention des jeweiligen Aufsichtsamts vorab zu informieren."
Vielleicht hilft ja der Wink mit dem Zaunpfahl!
Erstellt am 16.09.2006 um 21:41 Uhr von Heini
Ich könnte mir Vorstellen, dass bei einer Anzeige des BR bei BG und Gewerbeaufsichtsamt nicht viel heraus kommen wird.
Der Arbeitgeber wird bei der Überprüfung darauf hinweisen, dass er Flexibilität der Arbeitszeit benötigt um konkurrenzfähig zu bleiben, die Lohnkosten und Steuern zu hoch sind, der Betriebsrat ständig den Ablauf durch überzogene Forderungen behindert und man im übrigen sowieso darüber nachdenkt den ganzen Betrieb nach Polen zu verlagern.
Das wäre nicht der erste Betrieb der sich mit Abwanderungsdrohungen aus der Affäre zieht.
Ich frage mich, warum will der BR hier diese Behörden einschalten, wobei er doch die Möglichkeit hat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte dieses Problem zu regeln.
Der BR wäre sogar verpflichtet hier aktiv zu werden was auch unter Beachtung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit sinnvoll und empfehlenswert wäre. Sonst könnte durchaus sein das dem BR die Vernachlässigung seiner gesetzlichen Pflichten zum Verhängnis wird.
Erstellt am 17.09.2006 um 13:19 Uhr von Dame
@Heini
Flexibilität der Arbeitszeit ist ja ein sehr dehnbarer Begriff, nicht wahr. Bis jetzt haben wir als BR noch nie den Ablauf durch überzogene Forderungen behindert. Aber wenn man Kollegen mit mehreren 100 Überstunden und total am Ende jeden Tag vor sich sieht, sollte man doch wohl langsam mal eingreifen, oder? Da der AG aber nicht darauf reagiert, sondern immer noch mehr Projekte anfängt sind uns langsam aber sicher die Argumente ausgegangen. Es wird einfach nicht zugehört bzw. alles schön geredet und der BR vollkommen übergangen. Es muß jetzt einfach etwas passieren, bevor noch mehr Leute krank werden. Wir werden die weitere vorgehensweise nochmals im Gremium diskutieren und dann sehen wir weiter.
Vielen Dank für eure Meinungen!
Erstellt am 17.09.2006 um 18:52 Uhr von Heini
Genau aus diesen Gründen habe ich Euch den Weg im vorstehenden Thread 46791 aufgezeigt.
Wenn ihr diese Vorschläge umgesetzt habt, gibt es die Möglichkeit dass der BR einfach der Mehrarbeit nicht zustimmt. Beachtet der AG dem BR nicht, könnte für jeden Falle der Zuwiderhandlung auf Antrag des BR vom ArbG ein Zwangsgeld verhängt werden.
Gleichzeitig wird der BR ernster genommen, was ja jetzt wohl nicht der Fall ist.
Bei der jetzigen Lage am Arbeitsmarkt werden es sich die Behörden mehrfach überlegen gegen einen AG vorzugehen. Denn sollte der AG seine Drohung war machen, gäbe es dann weiter Arbeitslose und auch die Gewerbesteuer würde ausfallen.
Erstellt am 17.09.2006 um 23:09 Uhr von Kölner
@Heini
Du hast - so denke ich - wenig Ahnung von der Höhe der Gewerbesteuer und auch davon, wer diese erhält!?
Deine Einstellung ist demnach auch fatal - denn hier wird doch ein Schutzgesetz, nämlich das ArbZG, mit den Füssen getreten. Also wie wäre es mit §§ 17+22 ArbZG?
Spassig ist einzig das die "StAfA" eine Landesbehörde ist, das ArbZG ein Bundesgesetz und Deine Gewerbesteuer den Gemeinden zufällt!
post scriptum:
Angst essen Seele auf - aber kann dies zu einem solchen Verhalten führen?
Erstellt am 28.09.2006 um 22:38 Uhr von GAB
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der BR als gleichwertige Partner dem AG gegenübertritt soll und muss. Leider ist dieses nicht immer möglich. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen. Natürlich räumt das BetrVG dem BR Rechte und Pflichten ein. In letzter Konsequenz ist der BR aber auch "nur" Arbeitnehmer und ist wie von @Dame beschrieben, dem Groll seiner Kollegen ausgesetzt, wenn diese ihre 60 Stunden nicht mehr arbeiten dürfen.
Ich empfehle in jedem Fall dem Gang zum Gewerbeaufsichtsamt, Staatlichen Amt für Arbeitsschutz bzw. Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL (je nach Bundesland).
@Heini hat tatsächlich nicht recht. Die vorgenannten Behörden sind Landesbörden des jeweiligen Bundeslandes. Sie sind in keinem Fall dem Kreis bzw. der Komune untergeordet / gleichgestellt. Die Behörden können somit völlig unbefangen agieren (auch der große Gewerbesteuerzahler wird nicht mit Samthandschuhen angefasst).
Die von @Heini in 34968 geschilderte mögliche Vorgehensweise des AG (mit Abwanderung drohen, usw) ist zumindest für die Behörde völlig unerheblich. Solange der AG seinen Betrieb in Deutschland betreibt, hat er sich, zumindest theoretisch, an deutsche Gesetze zu halten. In diesem konkreten Fall würden die Arbeitszeitnachweise des AG eingefordert und ausgewertet. Mögliche Verstöße würden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld; bis zu 15.000 €) geahndet. Mittels Ordnungsverfügung (mit Androhung von Zwangsgeld für jede Zuwiderhandlung) würde die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes durchgesetzt.
Erstellt am 30.09.2006 um 11:11 Uhr von Dame
@GAB
Vielen Dank für den Beitrag. Wir sind inzwischen auch so weit die Behörden einzuschalten, weil nach wie vor ( trotz schriftlicher Ermahnung von uns ) permanent gegen das ArbZG verstoßen wird. In der nächsten KW haben wir einen Termin mit einem Rechtsanwalt und werden seine Meinung dazu noch hören.
Danke an @ für eure Meinungen. Gut, daß es dieses Forum gibt.