Degradierung des Briefzustellers wegen Krankheit - was kann der BR tun?
Hallo... Postbeamter sprich Briefzusteller hatte im letzten Jahr Krankengespräch(2005). Alle Krankentage sind entschuldigt mit AU. Er wurde jetzt wieder krank von Do-Sa mit AU. Vorgesetzte hat ihn daraufhin degradiert und ihm seinen festen Bezirk aberkannt und setzt ihn nun als Springer ein, d.h. ständig wechselnder Bezirk. Begründung, weil er am Samstag krank war. BR war bei Gespräch nicht hinzugezogen! Frage: Hätte der BR dabei sein müssen? Ist die Degradierung zulässig? Kann im Nachhinein noch etwas unternommen werden?
Gruß Anke
Community-Antworten (1)
16.09.2006 um 11:53 Uhr
Hexe,
Zum Gespräch müsst Ihr nur dabei sein, wenn der AN Euch hinzuzieht.
Frage wäre hier: handelt es sich um eine Versetzung und hat der AG Eure MBR verletzt?
Heißt Degradierung, dass der AN Gehaltseinbußen hat? Was steht im AV zum Einsatzbereich?
Verwandte Themen
Fehlverhalten von Betriebsräten? Was tun?
ÄlterGuten Tag, eine in Konfliktmanagement geschulte Betriebsrätin hat es verharmlost, als ich eine ganz schlechte Leistungsbeurteilung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches erhielt. Diese sei nur für die
Versetzung während Krankheit
ÄlterHallo liebe Mitstreiterinnen, ich benötige Rat aus eurem Erfahrungsschatz: Wir haben eine Kollegin, die seit längerer Zeit krankheitsbedingt fehlt. Nun soll sie, während sie noch krank ist, von einer
Keine Mitbestimmung bei neuem Vorgesetzten auch bei Degradierung?
ÄlterHallo zusammen, ein Kollege und Betriebsratsmitglied ist Leiter einer Abteilung und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Im Rahmen einer Umstrukturierung (sonst ist nichts vorgefallen), soll er
Kündigung wegen Krankheit?
ÄlterHallo zusammen, unser Betrieb beschäftigt ca 70 Leute und der Geschäftsführer möchte jemande kündigen der in 2004 103 Fehltage wegen Krankheit 2005 191 Fehltage wegen Krankheit 2006 65 Fehltage w
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl