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Keine Mitbestimmung bei neuem Vorgesetzten auch bei Degradierung?

S
Sprotte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Kollege und Betriebsratsmitglied ist Leiter einer Abteilung und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Im Rahmen einer Umstrukturierung (sonst ist nichts vorgefallen), soll er unter einen seiner bisherigen Kollegen gehängt werden. Als einziger in dieser Ebene bekommt er also einen neuen Vorgesetzten und rutscht eine Ebene tiefer. Das schreit nach einer sogenannten "schleichenden Degradierung"! Und das müssen wir/er einfach so hinnehmen und haben kein Recht auf Einrede oder Möglichkeit den Kollegen zu schützen?

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Community-Antworten (5)

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gironimo

16.10.2013 um 21:35 Uhr

Wenn der Kollege bei Euch im BR ist, wird er Euch doch am besten sagen können, ob sich die Arbeitsumstände so wesentlich ändern, dass eine Versetzung vorliegt. Wenn ja - wäre ja der BR im Boot.

Am einfachsten wäre es aber aus meiner Sicht, wenn der Kollege zu einem Fachanwalt geht und diesen prüfen lässt, ob auf das Benachteiligungsverbot von Betriebsräten abgestellt werden kann.

S
Sprotte

16.10.2013 um 23:57 Uhr

Keine hilfreiche Antwort! Dieser Kollege ist einer von uns und wir wissen alles was er weiß! Ein Fachanwalt kostet, deshalb fragen wir ja hier, um eine möglichst qualifizierte Antwort zu bekommen. Es kann doch nicht sein, dass ein (nicht nach dem Betr.VG) Leitender Angestellter (der uns im Gremium sehr hilfreich ist) einfach so eine Herabsetzung unter einen Kollegen hinnehmen muss, ohne dass wir/er etwas unternehmen können... Zumal alle anderen Kollegen in dieser Ebene, eben in dieser Ebene bleiben. Gibt es da nicht sowas wie "Gleichbehandlung" oder ähnliches? Wenn der Kollege es hinnimmt, droht ihm über die Zeit der Verantwortungs- und Aufgabernverlust, bis hin zur Gehaltskürzung. Soviel haben wir schon rausgefunden. Doch wodurch können wir das aufhalten?

N
nicoline

17.10.2013 um 08:54 Uhr

Du bekommst hier Meinungsäußerungen zu hören und keine einem Fachanwalt vergleichbare Rechtsauskunft und wenn der Kollege keinen Anwalt einschalten will, dann solltet ihr genau das tun, was gironimo geschrieben hat:

prüfen, ob sich die Arbeitsumstände so wesentlich ändern, dass eine Versetzung vorliegt. Wenn ja - wäre ja der BR im Boot.

prüfen, ob auf das Benachteiligungsverbot von Betriebsräten abgestellt werden kann.

S
Sprotte

17.10.2013 um 09:22 Uhr

Ich weiß, dass es Meinungen sind, doch ggfs beinhaltet eine Meinung ja einen Tip, den wir noch nicht gesehen haben und der einen RA erübrigt. Nach AG ist es keine Versetzung, somit sind wir raus! Wir wollen unseren Kollegen aber vor dem absichern, was später folgen KANN.

K
Kulum

17.10.2013 um 10:30 Uhr

Werden eurem Kollegen denn tatsächlich Befugnisse weggenommen? Oder hat er einfach einen anderen Vorgesetzten, macht aber im Grunde das Gleiche wie schon immer? Nur weil jetzt nicht mehr die GF der direkte Ansprechpartner/Vorgesetzte ist, wird daraus noch keine schleichende Degradierung. Etwas genauer sollte man aber dennoch hinschauen

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