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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung während Krankheit

P
pummelfee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiterinnen, ich benötige Rat aus eurem Erfahrungsschatz: Wir haben eine Kollegin, die seit längerer Zeit krankheitsbedingt fehlt. Nun soll sie, während sie noch krank ist, von einer Führungsstelle auf einen "normalen" Posten versetzt werden. Bezüge bleiben gleich, in der Funktion kommt die Versetzung einer Degradierung gleich. (Hintergrundinfo: Besagte Kollegin ist beim Arbeitgeber sehr unbeliebt, um es freundlich auszudrücken, ist daran aber auch nicht ganz unbeteiligt.) Eine Versetzung/Degradierung während einer Krankheit finde ich sehr unfair, werde dem auch deshalb nicht zustimmen können. Kennt ihr solche Fälle, wie habt ihr als BR gehandelt, wie würdet ihr handeln? Schönes WE

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

10.11.2017 um 13:03 Uhr

So etwas wird auch gern mal als Mobbing Aktion gemacht. Ob es hier so ist kann man nicht beurteilen.

M
Moreno

10.11.2017 um 13:07 Uhr

Ob die Versetzung während der Krankheit erfolgt spielt aber im Prinzip keine Rolle! Wenn es Widerspruchsgründe gibt dann tut es! Habt Ihr mit der Kollegin mal gesprochen wie sie diese Versetzung sieht?

R
RoterFaden

10.11.2017 um 15:06 Uhr

Eine Versetzung auf eine weniger verantwortungsvolle Position ist vom Weisungsrecht nicht gedeckt und daher nicht möglich! Das ganze schreit nach Bossing! Hier müsst ihr beim Widerspruch besonders aufpassen und wirklich sinnvolle und passende Gründe anführen, denn diese sind die Basis, auf denen bei einer möglichen Klage der Arbeitnehmerin der Arbeitsrichter das Verfahren betrachtet. Evtl. Rechtsbeistand einholen!

M
Meyman

10.11.2017 um 15:39 Uhr

Hallo. Wenn im AV festgelegt ist, dass die Arbeitnehmerin als Führungskraft eingestellt ist, kann der AG ohne, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, eine Änderungskündigung eine Versetzung oder Degradierung nicht vollziehen. Sonst würde der AG sein Direktionsrecht überschreiten. Gruß und viel Erfolg

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