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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtplanänderung - ohne Zustimmung des AN?

J
Jojo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns kommt es immer wieder vor, dass der Schichtplan kurzfristig geändert wird. Man fordert uns auf, jeden Tag im Intranet den Schichtplan aufzurufen um zu sehen, ob es Änderungen gab.

Darf die PEP ohne meine Zustimmung den Plan ändern?

4.00604

Community-Antworten (4)

C
Catweazle

14.09.2006 um 23:32 Uhr

Das kommt darauf an was PEP ist und was du bist.

J
Jojo

15.09.2006 um 11:38 Uhr

PEP = Personal Einsatz Planung

Ich bin ein betroffener Mitarbeiter.

C
Catweazle

15.09.2006 um 13:24 Uhr

Hi Jojo,

habt ihr einen BR? Der muss den Arbeitszeiten/Dienstplänen zustimmen und natürlich auch jeder Änderung.

S
spider

15.09.2006 um 16:28 Uhr

Ein Dienstplan ist ein verbindliches Dokument Eine Abänderung des Dienstplanes Bedarf auch der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters. Geschuldet wird dem Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Der MA hat ein Recht auf planbare Freizeit. Der AG hat nicht das Recht über diese nach Gutdünken zu verfügen.

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