Schichtplanänderung - ohne Zustimmung des AN?
Hallo,
bei uns kommt es immer wieder vor, dass der Schichtplan kurzfristig geändert wird. Man fordert uns auf, jeden Tag im Intranet den Schichtplan aufzurufen um zu sehen, ob es Änderungen gab.
Darf die PEP ohne meine Zustimmung den Plan ändern?
Community-Antworten (4)
14.09.2006 um 23:32 Uhr
Das kommt darauf an was PEP ist und was du bist.
15.09.2006 um 11:38 Uhr
PEP = Personal Einsatz Planung
Ich bin ein betroffener Mitarbeiter.
15.09.2006 um 13:24 Uhr
Hi Jojo,
habt ihr einen BR? Der muss den Arbeitszeiten/Dienstplänen zustimmen und natürlich auch jeder Änderung.
15.09.2006 um 16:28 Uhr
Ein Dienstplan ist ein verbindliches Dokument Eine Abänderung des Dienstplanes Bedarf auch der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters. Geschuldet wird dem Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Der MA hat ein Recht auf planbare Freizeit. Der AG hat nicht das Recht über diese nach Gutdünken zu verfügen.
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