Schichtplanänderung
Hallo zusammen Wir haben bei uns im Betrieb einen schichtsystem, was der AG aus gesundheitlichen gründen ändern möchte, er möcht einen BIO,Rytmus einführen. Da er meint das er aus Gesundheitlichen Gründen, besser für das Unternehmen und für die MA ist. Er sagte , er würde sein Direktionsrecht ziehen , wenn wir als BR den weg nicht mit gehen würden. Das schichtsystem, ist bei uns nicht geregelt, BV oder ähnliches. meine Frage ist kann er es, oder haben wir dabei Mitbestimmung
Community-Antworten (3)
12.11.2014 um 20:32 Uhr
Da kann er sein Direktionsrecht vergessen. Kollektivrecht vor Individualrecht - oder - der AG kann nicht die Mitbestimmung dadurch aushebeln, dass er Einzelvereinbarungen trifft bzw. Arbeitsanweisungen gibt. Ihr würdet dann sicherlich den § 23.3 BetrVG ziehen.
Der Weg bei Nichteinigung ist in diesem Fall die Einigungsstelle, die er ja anrufen kann.
Aber laßt Euch doch mal seine Vorstellungen näher darlegen. Ist doch mal interessant. Nein sagen könnt Ihr ja immer noch. Ansonsten wird es vielleicht einmal Zeit, dass Ihr eine BV aushandelt.
12.11.2014 um 22:18 Uhr
Der AG möchte ein Schichtsystem einführen nach ... Biorhythmus!???
Immer, wenn ich glaube, ich habe alles schon erlebt, werde ich eines Besseren belehrt.
12.11.2014 um 22:35 Uhr
Ehrlich Zotti, hör dir das mal an und poste das erlebte hier. Das ist vielleicht der Durchbruch in der Schichtplanung!
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