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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtplanänderung

Z
zotti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Wir haben bei uns im Betrieb einen schichtsystem, was der AG aus gesundheitlichen gründen ändern möchte, er möcht einen BIO,Rytmus einführen. Da er meint das er aus Gesundheitlichen Gründen, besser für das Unternehmen und für die MA ist. Er sagte , er würde sein Direktionsrecht ziehen , wenn wir als BR den weg nicht mit gehen würden. Das schichtsystem, ist bei uns nicht geregelt, BV oder ähnliches. meine Frage ist kann er es, oder haben wir dabei Mitbestimmung

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

12.11.2014 um 20:32 Uhr

Da kann er sein Direktionsrecht vergessen. Kollektivrecht vor Individualrecht - oder - der AG kann nicht die Mitbestimmung dadurch aushebeln, dass er Einzelvereinbarungen trifft bzw. Arbeitsanweisungen gibt. Ihr würdet dann sicherlich den § 23.3 BetrVG ziehen.

Der Weg bei Nichteinigung ist in diesem Fall die Einigungsstelle, die er ja anrufen kann.

Aber laßt Euch doch mal seine Vorstellungen näher darlegen. Ist doch mal interessant. Nein sagen könnt Ihr ja immer noch. Ansonsten wird es vielleicht einmal Zeit, dass Ihr eine BV aushandelt.

H
Hartmut

12.11.2014 um 22:18 Uhr

Der AG möchte ein Schichtsystem einführen nach ... Biorhythmus!???

Immer, wenn ich glaube, ich habe alles schon erlebt, werde ich eines Besseren belehrt.

M
metallica

12.11.2014 um 22:35 Uhr

Ehrlich Zotti, hör dir das mal an und poste das erlebte hier. Das ist vielleicht der Durchbruch in der Schichtplanung!

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