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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzfristige Schichtplanänderung

B
blackman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , Wir haben folgendes Problem . Wir sind ein 3- Schichtbetrieb im Metallgewerbe . Wir haben mehrere Produktionsabteilungen in denen 3 schichtig gearbeitet wird . Über unsere Mitbestimmungsrechte sind wir ganz gut aufgestellt obwohl wir keine BV für die 3 Schichtler haben . In einer seid geraumer Zeit erst geschaffenen Abteilung funktioniert der regelmässige Schichtablauf ( Wechselschicht -Früh-Spät-Nacht ) überhaupt nicht . Hier wird des öfteren kurzfristig ( donnerstag ,freitag ) der vorgesehene Schichtablauf für die Kollegen für die kommende Woche geändert . Eine Wochenplanung ist da nich mehr möglich . Wir vom BR haben schon des öfteren darauf hingewiesen das in anderen Abteilungen das Wechselsystem reibungslos funktioniert , in der neu geschaffenen Abteilung ist dies nicht erkennbar . Wer von euch hat vielleicht ähnliches erlebt , wir möchten versuchen durch sanftem Druck den Abteilungsleiter und letzlich die GL dazu zu bewegen hier auch ohne BV oder Androhung von Einigungsstelle an die Weitsichtigkeit über ein funktionierendes Schichtsystem mit uns zu kooperieren . MfG blackman

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Community-Antworten (7)

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Charlys

24.09.2013 um 21:28 Uhr

Erklärt doch dem AG, dass ihr auf eure MB beim Schichtplan besteht er nicht einfach hier Anderungen ohne MB vornehmen darf. Ihr bei jedem Verstoß gegen die MB nun sofort einen RA einschalten würdet. ...... http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm

B
blackman

24.09.2013 um 22:05 Uhr

Danke für die schnelle Antwort . Wir als BR möchten allerdings nicht gleich die Keule herausholen . Vielleicht hat jemand eine Idee wie man mit gezieltem Druck eine Einigung erzielen kann . Wie kurzfristig kann der AG einen zeitlichen Schichtverlauf ( Beispiel : Nächste Woche hat der Kollege Spätschicht die GL möchte dies aber ändern und den Kollegen zur Frühschicht bestellen ) Ist die zeitliche Anordnung gerechtfertig ?gibt es zeitlich eine Grenze ? die der AG einhalten muss . Mit solchen Argumenten würden wir gerne dem AG gegen übertreten . MfG blackman

S
seesee

24.09.2013 um 22:06 Uhr

Blackman schreibt, es solle SANFTER Druck ausgeübt werden. Aber wenn bereits etliche Gespräche fruchtlos geführt wurden... Vielleicht sollte der Abteilungslter noch mal auf Schulung geschickt werden...

C
Charlys

24.09.2013 um 23:13 Uhr

Blackmann, man muss ja nicht gleich die Keule nehmen, man kann ja den AG nur mal auf die Rechtslage erst einmal hinweisen und auch, dass es in den meisten Fällen auch klappt, man daher hofft es so zu klären. Doch als BR sollte man zu erst für die Koll dasein, dazu gehört auch, dass es eben keine solche kurzfristigen Änderungen gibt und auch, dass man daher die MB = Pflichten des BR wahrnimmt.

W
Watschenbaum

24.09.2013 um 23:37 Uhr

es hat nichts mit der "Keule" zu tun, wenn BR und AG in einer Betriebsvereinbarung festlegen, wie ein bestimmtes Thema zu händeln ist, sondern ist Tagesgeschäft

und ihr seid "über eure Mitbestimmungsrechte" eben nicht "gut aufgestellt", wenn es hier in einer Abteilung drunter und drüber geht

auch wenn es nach mehreren "Hinweisen" durch euch immer noch nicht funktioniert, spricht das eigentlich nur dafür, daß ihr eben verdammt schlecht aufgestellt seid, und die betroffenen AN im Regen stehen lasst

euer Ansprechpartner ist der AG, also die Geschäftsführung, und die hat dafür zu sorgen, daß der Abteilungsleiter die Mitbestimmung des BR beachtet, dazu bemängelt man, wie es nicht laufen soll, setzt dem AG eine Frist, dafür zusorgen, daß es richtig läuft und funktioniert es nach Fristablauf immer noch nicht, muß man auch andere Maßnahmen ergreifen, z.b. über ein Arbeitsgericht, sonst wird man nicht mehr Ernst genommen ihr braucht euch da nicht mit dem Abteilungsleiter selbst befassen

ich fürchte, "sanfter Druck" bringt euch nicht weiter, ihr solltet das Handwerkszeug benutzen, das euch zur Verfügung steht, und wenn ihr es nicht beherrscht, kann man ja noch Lehrgänge besuchen (z.b. über den Umstand, wie man Betriebsvereinbarungen abschließt )

B
blackman

25.09.2013 um 00:14 Uhr

Danke Watschenbaum für deine Antwort, gibt es erfahrungswerte oder Arbeitsgerichtsurteile in wie weit der AG festgelegte Schichteinteilungen einseitig verändern darf ? Ich meine nicht der Wegfall einer kompletten Schicht ( zb Nachtschicht ) wegen evl. fehlender Aufträge sondern die kurzfristige für den AN nicht mehr zu regelnde Wocheneinteilung . Wenn es hier Erfahrungswerte gibt ist es für uns leichter eine BV zu formulieren die den Abteilungsleiter dazu zwingt nicht mehr willkürlich Schichtverläufe anzulegen . MfG blackman

W
Watschenbaum

25.09.2013 um 00:44 Uhr

das Prinzip ist eigentlich ganz einfach § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

offenbar habt ihr mit dem AG eine bestimmte Schichteinteilung vereinbart "einseitig" kann der AG (also auch sein Abteilungsleiter) ohne eure Zustimmung gar nichts ändern, er müsste also jedesmal "anhören", falls er etwas ändern will und ihr stimmt entweder zu oder auch nicht

was nun "kurzfristig" und innerhalb welcher Fristen möglich wäre, kann man alles miteinander vereinbaren man könnte nun die 4-Tagesfrist des § 12 TzBfG als Basis nehmen, man könnte Regelungen treffen, was passieren müsste, falls es mal noch schneller gehen soll das schreibt man als BR erstmal so in einen Entwurf einer BV, wie man es gerne hätte, und dann wird mit dem AG verhandelt, entweder einigt man sich dann auf einen bestimmten Inhalt der BV oder nicht, dann müsste man eben eine Einigungsstelle bemühen

einseitige Änderungen ohne eure Zustimmung sind mitbestimmungswidrig und können von euch über das Arbeitsgericht unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt werden

also erstmal solltet ihr euch als BR zusammensetzen, zu Papier bringen, wie euer Dienstplan zukünftig laufen soll, ( und da braucht ihr auch keine Gerichtsurteilen oder Rechtsgrundlagen, wenn ihr z.B. eben meint, die Ankündigungsfrist für Schichtänderung soll eine Woche betragen, ist das halt erstmal so) dann nimmt man mit dem AG Verhandlungen auf, wenn er will, verhandelt man wenn er nicht will, setzt man ihm Fristen, und wenn er immer noch nicht will, ruft man eben selbst eine Eingungsstelle an, um den AG zu einer Einigung zu zwingen

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