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Stunden nachholen bei einem Tag krank ohne Krankenschein

M
MarieHo
Sep 2018 bearbeitet

Mein Arbetstag hätte heute 9 Stunden betragen, bin aber wegen Krankheit nach 4 1/2 Stunden nach hause gegangen. Bin nicht zum Arzt und gehe morgen auch wieder zur Berufsschule. Meine Kollegin meint, ich muss die restlichen Stunden nacharbeiten. Hat sie da recht oder nicht? Ich gehe ja nicht ohne Grund einfach eher nach hause. LG

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Community-Antworten (12)

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nicoline

20.09.2018 um 22:15 Uhr

MarieHo nein, deine Kollegin hat nicht recht. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeit ein, ist der Tag wie komplett gearbeitet zu werten.

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

B
BRHamburg

21.09.2018 um 00:17 Uhr

Ich gebe dir zwar Recht mit deiner Antwort. Aber gibt es nicht eine mindest Anzahl an Stunden ( ich meine es sind 3 Stunden) die gearbeitet worden sein müssen?

P
Pjöööng

21.09.2018 um 00:24 Uhr

Du verwechselst das mit Freilichttheater!

N
nicoline

21.09.2018 um 11:17 Uhr

BRHamburg Ich gebe dir zwar Recht mit deiner Antwort. Wie nett. Aber gibt es nicht eine mindest Anzahl an Stunden ( ich meine es sind 3 Stunden) die gearbeitet worden sein müssen? Liest du in den oben angegebenen Urteilen etwas von einer zeitlichen Mindestdauer der Arbeitszeit??? Wie kommst du darauf? Hast du mal gehört? Hast du mal gelesen? Wenn ja, wo?

M
Matze

21.09.2018 um 12:17 Uhr

nicoline: Wie ist es, wenn der Arbeitgeber die plötzliche Arbeitsunfähigkeit anzweifelt? Ein Beleg liegt nicht vor. Recht haben und Recht bekommen sind auch in der Ausbildung Zweierlei. MarieHo: Bevor du auf Dein Recht pochst, solltest Du, wenn existent, die Auszubildendenvertretung oder den BR des Betriebs mit ins Boot holen.

W
wdliss

21.09.2018 um 12:44 Uhr

@Matze auf welcher Grundlage soll denn der AG die AU anzweifeln? Wenn man MTA beim Allgemeinmediziner ist gaaaanz vielleicht aber sonst?

M
Matze

21.09.2018 um 13:46 Uhr

Vielleicht gab es einen unbeliebten Arbeitsauftrag? Straßenfest?
Hier handelt es sich um eine Auszubildende, die Beratung sucht. Wir wissen nicht, was in ihrem Betrieb läuft, wissen aber, dass Auszubildende unter "besonderer Beobachtung" stehen. Deshalb sollten auch wir bei unseren Antworten umsichtiger sein. Sehr wohl kann eine Arbeitsunfähigkeit beliebig angezweifelt werden. Unterstellungen von Arbeitgebern sind hier im Forum häufig beschrieben worden. Fehlzeiten in der Ausbildung sind bei Arbeitsrechtsstreits auch bei uns im Betrieb immer wieder Thema.

C
celestro

21.09.2018 um 13:54 Uhr

"Sehr wohl kann eine Arbeitsunfähigkeit beliebig angezweifelt werden."

Richtig ... aber das sollte dann passieren, wenn es passiert. Sprich wenn jemand sagt: "ich fühle mich nicht gut, darf ich nach Hause gehen ?" dann sollte man es genau in diesem Moment anzweifeln. Und nicht im Nachhinein.

W
wdliss

21.09.2018 um 14:02 Uhr

Natürlich kann man eine Arbeitsunfahäigkeit beliebig anzweifeln. Und natürlich liest man hier im Forum immer wieder darüber. Es ist aber einfach nicht statthaft und das sollte man auch so sagen. Und nicht "Recht haben und Recht bekommen sind (...) Zweierlei".

T
takkus

21.09.2018 um 14:09 Uhr

@Matze:"...wissen aber, dass Auszubildende unter "besonderer Beobachtung" stehen." Echt? Wissen wir das? Wir haben eine ganze Menge an Auszubildenden und die stehen nicht unter besonderer Beobachtung.

M
Moreno

21.09.2018 um 14:19 Uhr

Matze in einem Forum kann man doch nur die Rechtslage erläutern aber nicht ohhh vorsichtig vielleicht hat Euer AG einen schlechten Tag. Verlangt lieber nicht nach dem was Euch zu steht! :-)

N
nicoline

21.09.2018 um 16:29 Uhr

Matze es geht hier zunächst mal um die Rechtslage und die ist, nach meiner Auffassung, eindeutig. Aber was ist wenn........ und hätte, hätte Fahrradkette.......... war nicht die Frage und gehört nach dem hier vorhandenen Informationsstand zum Glaskugel Phänomen. Unabhängig davon ist das:

wenn existent, die Auszubildendenvertretung oder den BR des Betriebs mit ins Boot holen.

immer eine gute Empfehlung, wenn denn erforderlich. Hier hat sich aber nur eine Kollegin geäußert und die ist im Unrecht.

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