W.A.F. LogoSeminare

Behandlung der Pause im Dreischichtsystem - haben sie einen Anspruch auf Zeitausgleich oder kann der AG einfach bezahlen?

H
Heiko
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten im Dreischichsystem mit bezahlter Pause ( Metalltarif) 38 Stundenwoche. Dadurch das wir 8 Stunden täglich arbeiten aber nur 7,6 stunden müssen ( 7,6x5=38) entsteht täglich eine Gutzeit von 0,4 Stunden. Diese Gutzzeit wurde vor Jahren dem Zeitkonto gutgeschrieben und jeder MA konnte darüber verfügen. Später wurde eine BV abgeschlossen, wo der MA zwischen Zeitkonto oder der Bezahlung seiner Pause wählen konnte. Jetzt hat die GL diese Vereinbarung gekündigt und will nur noch bezahlen. Die MA arbeiten über Ihre tariflich wöchentliche Arbeitszeit ( im Monat 8 Stunden ) haben sie einen Anspruch auf Zeitausgleich oder kann der AG einfach bezahlen? Übrigens sind wir durch den Austritt 2003 unseres AG (Tarifbindung) nur noch in tariflicher Nachwirkung.

2.69001

Community-Antworten (1)

L
Lotte

15.09.2006 um 01:13 Uhr

Heiko, es handelt sich doch hier um eine erzwingbare BV?

Dann müsste sie doch nachwirken bis eine neue BV abgeschlossen wird?

Ihre Antwort