Erstellt am 18.09.2006 um 18:52 Uhr von Catweazle
Hallo Davinci,
dein Urlaub ist genehmigt. Der AG kann nicht Konate warten und dann den Urlaub nicht genehmigen.
Folgendes Urteil düfte dies verdeutlichen:
Urteile der Woche / Arbeitsrecht
Anspruch auf zügige Entscheidung über Urlaubsantrag
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 5 Ga 286/03
FALL: Radan Radimowitsch arbeitet als Reifenmonteur in einer KfZ-Werkstatt. Über den Jahreswechsel wollte er in seine bosnische Heimat fahren. Schon im September hatte er deshalb Urlaub beantragt. Kurz vor Weihnachten aber teilte ihm sein Arbeitgeber mit, er könne nicht fahren - es sei einfach zu viel zu tun. Für Radan brach eine Welt zusammen. Am Arbeitsgericht wollte er nun seinen Urlaub durchsetzen. Im Eilverfahren entschieden die Richter in Frankfurt am Main:
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine zügige Entscheidung über ihren Urlaubsantrag. Firmen dürfen sich für die Genehmigung nicht - wie hier - monatelang Zeit lassen. Zudem muss die Begründung stichhaltig sein.
Weil nur allgemein von hohem Geschäftsaufkommen die Rede war, musste die Firma Radan fahren lassen - gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten übrigens.
Erstellt am 18.09.2006 um 19:24 Uhr von Ramses II
"Hallo Davinci, dein Urlaub ist genehmigt."
HALT!!!!!!!!!
Das ist ganz gefährlicher Unsinn den Catweazle hier verbreitet!!!!
Der Urlaub ist NICHT genehmigt.
Ein ungenehmigter Urlaubsantritt berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung!!!
Allerdings dürfte der AG mittlerweile Probleme haben, den Urlaub abzulehnen, tut er dies aber trotzdem, dann MUSS der AN zum Arbeitsgericht wenn er den Urlaub dennoch antreten will!!!
Erstellt am 18.09.2006 um 20:38 Uhr von Davinci
Hallo Ramses.Nun ist es nicht mehr weit hin mit dem Urlaub.Am 29.06.2006 möchte ich in Urlaub fahren der ja schon Gebucht ist.
Erstellt am 18.09.2006 um 20:42 Uhr von Ramses II
Davinci,
mit dem 29.06. wird das sowieso nichts mehr, der ist schon bald drei Monate rum.
Ansonsten: Arbeitgeber "bitten", dem Urlaubsantrag statt zu geben und wenn er das nicht tut, dann hilft nur noch das Arbeitsgericht.
Ansonsten sollte sich der BR mal um das Problem kümmern.
Erstellt am 19.09.2006 um 17:16 Uhr von Davinci
Hallo Ramses II,habe mich verschrieben am 02.09.2006.
Erstellt am 19.09.2006 um 17:25 Uhr von Davinci
Hallo ich schon wieder,der wurde noch nich abgelehnt.
Er liegt noch zur unterschrift da.
Wenn jetzt die GL weder ablehnt noch genehmigt,was gild dann.(genemigt oder nicht,bis Urlaubsantritt)?