Hallo Freunde des Forums:Habe mein Urlaubsantrag Für meinen Jahres Urlaub eingereicht und dies
schon im Februar und habe bis heute noch keine genemigung bekommen.
Meine Frage:Bis wann muß mir denn mein AG bescheidgeben?Gibt es hierfür eine Gesetzliche Regellung,oder finde man was im Betriebsverfassungsgesetz.
Danke!