Arbeit in der Pflege
Arbeite mit mündlicher Zusage seit 5 Jahren, wegen chronischer schlafstörung im spät Dienst ,durch meine Medikamente komme ich vor 2.30 Uhr nich zum schlafen, soll jetzt (neue wohnbereichleiteri) in den früh Dienst also 5.00 Uhr aufstehen, hilft mir ei ärztliches attest, brauche ich es überhaupt
Community-Antworten (1)
11.10.2022 um 11:40 Uhr
In jedem Fall sollte man ein ärztl. Attest einholen.
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