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Frislose Kündigung als normaler Mitarbeiter wegen Krankheit - was tun wenn der BR dem zustimmt?

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palmer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo- ich bin wegen erhöhen krankheit fristlos gekundig.der betriebsrat hat mein kundigung zugestimmt,ohne mit mir zu unterhalten oder fragen über meine krankheit- ich habe klage im arbeitsgericht eingereicht,das die kundigung unwirksam ist,und möchte mein plaz wieder haben, aber der betriebsrat sagte mir,wenn du gewinnst,wir weden nicht zustimmen,dich hier weiter zu beschäftigung- bitte hilft mir,stimmt das,was betriebsrat behauptet-

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Community-Antworten (2)

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Husky68

01.05.2008 um 14:07 Uhr

In dem Fall kann der Betriebsrat sagen was er will, dass interessiert nur keinen Richter. Von interesse wäre wie gross dein Bertieb ist dann kann es schon mal probleme geben mit einer Kündigungsschutzklage.( Unter 20 Mitarbeiter) Wenn das Gericht sagt kündigung unwirksam dann muss wieder Eingestellt werden. Wenn aber auch der Betriebsrat gegen dich ist solltets Du es lieber auf eine Abfindung ankommen lassen und gehen, denn wo ein wille ist ,ist auch ein Weg um Dich zu entlassen. Sie werden suchen und irgendwann etwas finden. Hart aber das ist die Realität. MFG Husky68

T
theodor

01.05.2008 um 16:01 Uhr

  1. Also eine Kündigung wegen Krankheit beim Arbeitsgericht durch zu kriegen ist für den AG fast unmöglich, da das eine komplizierte Geschichte ist, die fast kein AG hinkriegt. Diese (personenbedingten) Kündigungen scheitern fast immer an der Zukunftsprognose.
  2. Was der Betriebsrat sagt, interessiert das Gericht nicht. Nur ein BR, der einer Kündigung zustimmt, sollte sich überlegen, ob er sich nicht ein anderes Hobby sucht. Da eine rechtswidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet, hat der BR auch nicht mitzubestimmen, da keine (Wieder)-einstellung vorliegt.
  3. Kündigungsschutz besteht ab mehr als 5 Mitarbeiter im Betrieb, wenn diese schon vor dem 01.01.2004 dort beschäftigt waren. Ab dem 01.01.2004 müssen es mehr als 10 sein.
  4. Hoffe, Du hast einen guten Anwalt. Viel Glück theodor

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