der AG meint er könne Arbeitstunden (mehrarbeit) die täglich anfallen nach belieben festlegen,
ohne der zustimmung vom BR
Er begründet das so:
wir habe eine Betriebsvereinbarung wo drinn steht das wir eine 40 Stundenwoche vereinbart haben
und keine tägliche arbeitszeit

ich habe ihm klar gemacht das nach §87 2, 3 wir ein MBR haben,
er erwiderte das das nur gilt, wenn die tägliche Arbeitszeit festgeschrieben steht.

wie ist das den nun ich gehe mal davon aus das ich recht habe oder??