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Mitbestimmung bei Überstunden?

M
molly
Jan 2018 bearbeitet

der AG meint er könne Arbeitstunden (mehrarbeit) die täglich anfallen nach belieben festlegen, ohne der zustimmung vom BR Er begründet das so: wir habe eine Betriebsvereinbarung wo drinn steht das wir eine 40 Stundenwoche vereinbart haben und keine tägliche arbeitszeit

ich habe ihm klar gemacht das nach §87 2, 3 wir ein MBR haben, er erwiderte das das nur gilt, wenn die tägliche Arbeitszeit festgeschrieben steht.

wie ist das den nun ich gehe mal davon aus das ich recht habe oder??

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Community-Antworten (3)

P
pippa

13.09.2006 um 13:49 Uhr

Der BR hat mitzubestimmen bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen (!) Arbeitszeit, also bei Überstunden und auch bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Aber in Eurer BV ist doch bestimmt noch mehr vereinbart als die 40 Stundenwoche?

N
nidis

13.09.2006 um 17:22 Uhr

Hallo Molly! Erste einmal könnt ihr die 40 Std./ Woche nicht in einer BV vereinbaren. Dies verstößt gegen § 77 BetrVG.

Aber an sonst hast Du recht. Der BR hat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitstage gemäß § 87 BetrVG mitzubestimmen.

W
w-j-l

13.09.2006 um 18:39 Uhr

Dann soll es da auch noch Tarifverträge geben, in denen die Anordnung von Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaft oder Rufbereitschaft in besonderen bzw. begründeten Fällen erlaubt ist .........

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