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Berechnung von Urlaubstagen

K
KUNOKIMBA
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, was nun kommt ist nicht so einfach zu beschreiben.Aber ich versuche es mal. In Stichpunkten:

  • Einzelhandel
  • 5 Wochenarbeitstage
  • 36 Tage Urlaub im Jahr
  • auf dann 6 Wochentage umgelegt
  • ergibt :6 Wochen Urlaub
  • Teilzeitkräfte werden ebenso berechnet
  • bedeutet auch bei ihnen sind es 36 Tage auf 6 Wochentagen soweit so gut nun kommt die eigentliche Frage unser AG rechnet nun bei einem Tag Resturlaub folgenden Rechen Schlüssel WOCHENSTUNDEN: 40 WERKTAGE: 6 STUNDEN/TAG: 6,75 WOCHENSTUNDEN: 32 WERKTAGE: 6 STUNDEN/TAG: 5,50 usw. soll bedeuten,dass wenn eine 40 Stunden Kollegin eine Rest Urlaubstag hat sie diesen nur mit 6,75 Stunden bekommt also den Tag mit Überstunden so auffüllen muss um auf 8 Stunden zu kommen.

Frage was sagt Ihr dazu

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Community-Antworten (14)

K
kratzbürste

19.09.2018 um 10:22 Uhr

Frage lieber den Personalchef, wie er zu dieser Berechnung kommt.

K
KUNOKIMBA

19.09.2018 um 10:28 Uhr

Das ist nicht möglich die Gründe kann ich hier nicht weiter erklären Wir sind der BR und auch uns wurde nur der Rechen Schlüssel vorgelegt

I
ickederdicke

19.09.2018 um 10:32 Uhr

Der Rechenfehler liegt bei dem Faktor :Werktage: 6 - es sind aber nur 5 Werktage die bei einer 40 Std. Woche gearbeitet werden. Den Rest bekommst du selber raus....

K
KUNOKIMBA

19.09.2018 um 16:41 Uhr

nein da ist eigentlich kein Rechenfehler denn es werden ja 36 Tage Urlaub gegeben bei einer dann zu berechneten 6 Tage Woche. Würde man 5 Tage zu Grunde legen bekämen die Kollegen ja 7 Wochen und einen Tag.

K
KUNOKIMBA

19.09.2018 um 16:45 Uhr

Uns geht es nur um die Frage ist es zulässig einen Rest - Urlaubstag runterzurechnen Und daraus 5,5 Stunden zu machen oder 6,75 usw. so das die Kollegen den Tag dann mit Überstunden aufstocken müssen.

P
Pjöööng

19.09.2018 um 17:35 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag? Was sagt der denn dazu?

Ansonsten: Verstehe ich es richtig dass wenn ein AN eine ganze Woche Urlaub nimmt, er dafür 6 Tage abgezogen bekommt, obwohl ein Tag sowieso frei ist?

K
KUNOKIMBA

19.09.2018 um 18:09 Uhr

Ja das ist richtig aber dafür hat er ja auch 36 Tage und nein einen Tarifvertrag gibt es nicht

K
KUNOKIMBA

19.09.2018 um 18:11 Uhr

Aber darum geht es doch auch nicht. Ich weiß nicht wie ich es noch erklären soll aber eigentlich steht alles im Text.

P
Pjöööng

19.09.2018 um 18:23 Uhr

Doch! Genau darum geht es. Gälte ein Tarifvertrag, dann müsste man in diesem nachschauen und durch die "eine Woche Urlaub sind 6 Wertage sind 5 Arbeitstage" hat sich der Arbeitgeber selber ein Ei auf die Schiene genagelt.

Das Problem des Arbeitgebers ist, dass wenn ein AN eine Woche Urlaub nimmt, er für die 5 Arbeitstage in dieser Woche 6 Werktage Urlaub einzubringen hat. Damit hat jeder dieser Tage einen "Wert" von 5/6 Arbeitstagen. Nimmt ein AN einen einzelnen Tag Urlaub so hat dieser einen Wert von einem ganzen (6/6) Arbeitstag. Das versucht er dadurch zu kompensieren, dass er einem einzelnen Urlaubstag auch nur einen Wert von 5/6 Arbeitstagen zubilligen will, also 1/6 Arbeitstag noch durch Überstunden reingearbeitet werden soll.

Rechnerisch hat der Arbeitgeber also durchaus Recht. Das Problem ist aber, dass Urlaub nunmal die vollständige Freistellung von der Arbeit ist (und eben nicht 5/6 eines Arbeitstages). Insofern bin ich der Meinung dass für diesen einzelnen Tag gar nicht wirksam Urlaub erteilt wurde., sofern der Arbeitsvertrag nicht eine entsprechende Regelung beinhaltet.

C
celestro

19.09.2018 um 19:44 Uhr

"und nein einen Tarifvertrag gibt es nicht"

also für den Einzelhandel gibt es soweit mir bekannt ist, Tarifverträge. Wäre also schon die Frage, wieso der nicht gilt.

Ansonsten ist die Regel ja meistens so: 36 Tage Urlaub bei 6-Tage-Woche, nur 30 Tage Urlaub, wenn man "bloß" 5 Tage / Woche arbeitet.

Wenn der AG jetzt so bräsig war und die Verträge trotz 5 Tage Woche 36 Tage Urlaub vorsehen, braucht man für eine Woche Urlaub trotzdem nur 5 Tage nehmen und hat halt mehr als 6 Wochen Urlaub. Pech für den AG !

P
Pjöööng

19.09.2018 um 21:05 Uhr

Zitat (celestro): "Wenn der AG jetzt so bräsig war und die Verträge trotz 5 Tage Woche 36 Tage Urlaub vorsehen, braucht man für eine Woche Urlaub trotzdem nur 5 Tage nehmen und hat halt mehr als 6 Wochen Urlaub."

Quatsch!

C
celestro

20.09.2018 um 01:34 Uhr

"Quatsch!"

Kannst Du das mit Fakten untermauern ?

K
KUNOKIMBA

20.09.2018 um 08:54 Uhr

Ich werde euch mitteilen was die Anwälte dazu sagen habe heute noch einen Termin

K
KUNOKIMBA

24.09.2018 um 09:53 Uhr

Moin, die Antwort ist nein Urlaubstage dürfen nicht in Stunden umgerechnet werden.

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