Erstellt am 19.09.2018 um 08:22 Uhr von kratzbürste
Frage lieber den Personalchef, wie er zu dieser Berechnung kommt.
Erstellt am 19.09.2018 um 08:28 Uhr von KunoKimba
Das ist nicht möglich die Gründe kann ich hier nicht weiter erklären
Wir sind der BR und auch uns wurde nur der Rechen Schlüssel vorgelegt
Erstellt am 19.09.2018 um 08:32 Uhr von ickederdicke
Der Rechenfehler liegt bei dem Faktor :Werktage: 6 - es sind aber nur 5 Werktage die bei einer 40 Std. Woche gearbeitet werden.
Den Rest bekommst du selber raus....
Erstellt am 19.09.2018 um 14:41 Uhr von KunoKimba
nein da ist eigentlich kein Rechenfehler denn es werden ja 36 Tage Urlaub gegeben bei einer dann zu berechneten 6 Tage Woche.
Würde man 5 Tage zu Grunde legen bekämen die Kollegen ja 7 Wochen und einen Tag.
Erstellt am 19.09.2018 um 14:45 Uhr von KunoKimba
Uns geht es nur um die Frage ist es zulässig einen Rest - Urlaubstag runterzurechnen
Und daraus 5,5 Stunden zu machen oder 6,75 usw. so das die Kollegen den Tag dann mit Überstunden aufstocken müssen.
Erstellt am 19.09.2018 um 15:35 Uhr von Pjöööng
Gilt ein Tarifvertrag? Was sagt der denn dazu?
Ansonsten: Verstehe ich es richtig dass wenn ein AN eine ganze Woche Urlaub nimmt, er dafür 6 Tage abgezogen bekommt, obwohl ein Tag sowieso frei ist?
Erstellt am 19.09.2018 um 16:09 Uhr von KunoKimba
Ja das ist richtig aber dafür hat er ja auch 36 Tage und nein einen Tarifvertrag gibt es nicht
Erstellt am 19.09.2018 um 16:11 Uhr von KunoKimba
Aber darum geht es doch auch nicht.
Ich weiß nicht wie ich es noch erklären soll aber eigentlich steht alles im Text.
Erstellt am 19.09.2018 um 16:23 Uhr von Pjöööng
Doch! Genau darum geht es. Gälte ein Tarifvertrag, dann müsste man in diesem nachschauen und durch die "eine Woche Urlaub sind 6 Wertage sind 5 Arbeitstage" hat sich der Arbeitgeber selber ein Ei auf die Schiene genagelt.
Das Problem des Arbeitgebers ist, dass wenn ein AN eine Woche Urlaub nimmt, er für die 5 Arbeitstage in dieser Woche 6 Werktage Urlaub einzubringen hat. Damit hat jeder dieser Tage einen "Wert" von 5/6 Arbeitstagen.
Nimmt ein AN einen einzelnen Tag Urlaub so hat dieser einen Wert von einem ganzen (6/6) Arbeitstag. Das versucht er dadurch zu kompensieren, dass er einem einzelnen Urlaubstag auch nur einen Wert von 5/6 Arbeitstagen zubilligen will, also 1/6 Arbeitstag noch durch Überstunden reingearbeitet werden soll.
Rechnerisch hat der Arbeitgeber also durchaus Recht. Das Problem ist aber, dass Urlaub nunmal die vollständige Freistellung von der Arbeit ist (und eben nicht 5/6 eines Arbeitstages). Insofern bin ich der Meinung dass für diesen einzelnen Tag gar nicht wirksam Urlaub erteilt wurde., sofern der Arbeitsvertrag nicht eine entsprechende Regelung beinhaltet.
Erstellt am 19.09.2018 um 17:44 Uhr von celestro
"und nein einen Tarifvertrag gibt es nicht"
also für den Einzelhandel gibt es soweit mir bekannt ist, Tarifverträge. Wäre also schon die Frage, wieso der nicht gilt.
Ansonsten ist die Regel ja meistens so: 36 Tage Urlaub bei 6-Tage-Woche, nur 30 Tage Urlaub, wenn man "bloß" 5 Tage / Woche arbeitet.
Wenn der AG jetzt so bräsig war und die Verträge trotz 5 Tage Woche 36 Tage Urlaub vorsehen, braucht man für eine Woche Urlaub trotzdem nur 5 Tage nehmen und hat halt mehr als 6 Wochen Urlaub. Pech für den AG !
Erstellt am 19.09.2018 um 19:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Wenn der AG jetzt so bräsig war und die Verträge trotz 5 Tage Woche 36 Tage Urlaub vorsehen, braucht man für eine Woche Urlaub trotzdem nur 5 Tage nehmen und hat halt mehr als 6 Wochen Urlaub."
Quatsch!
Erstellt am 19.09.2018 um 23:34 Uhr von celestro
"Quatsch!"
Kannst Du das mit Fakten untermauern ?
Erstellt am 20.09.2018 um 06:54 Uhr von Kunokimba
Ich werde euch mitteilen was die Anwälte dazu sagen habe heute noch einen Termin
Erstellt am 24.09.2018 um 07:53 Uhr von KunoKimba
Moin,
die Antwort ist nein Urlaubstage dürfen nicht in Stunden umgerechnet werden.