Samstag Arbeit
Der BR hatte beschlossen an 12 Samstagen/Freitagen in der Saison 2018 / 19 zu arbeiten. Muss der Arbeitnehmer trotzdem am Samstag arbeiten , wenn dieser seine Wöchentliche Arbeitszeit schon bis einschließlich Freitag erfüllt hat ?
Community-Antworten (6)
18.09.2018 um 16:43 Uhr
Ist der Beschluss eine BV, wenn ja sollte da auch drin stehen wie die Samstagsarbeit dann auszugleichen ist, sofern die Wochenarbeit schon überschitten worden ist. Feiertage sind von Amtswegen genemigungspflichtig. Also der BR darf das ohne Genemigung von Amt garnicht erlauben.
18.09.2018 um 16:45 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag drin?
18.09.2018 um 16:58 Uhr
So ist das, wenn man unklare Regeln beschließt. Gebt euch mehr Mühe und redet vorher über offene Fragen und findet Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
18.09.2018 um 17:19 Uhr
michalski0709 wie kommst du auf Feiertage? abgesehen davon dass deine Antwort so pauschal ohnehin Unsinn ist
18.09.2018 um 19:03 Uhr
PICKEL. 1. So unsinnig ist die Antwort von michalski0709 gar nicht . Ich vermute mal, dass in der Frage (Samstag/Freitag) ein Fehler unterlaufen ist und Samstag/ Feihertag heißt . Wenn eine BV abgeschlossen wurde steht es mit Sicherheit wie die 12 Samstage vergütet werden. 2. Sonn und Feihertage müssen bei Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden und sind tatsächlich genehmigungspflichtig. 3 Wöchentliche Arbeitszeit . Ich weiß nicht wie ihr rechnet aber
Die tägliche Arbeitszeit darf auf 10 Stunden ausgeweitet werden, muss aber im Zeitraum von 24 Wochen auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ausgeglichen werden.
Arbeitet eine Person beispielsweise aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens eine Woche lang 10 Stunden täglich, summiert sich deren werktägliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden. Dies ist nur zulässig, wenn diese Mehrarbeit von 12 Stunden (60-48 Stunden), innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen ausgeglichen wird (§3 ArbZG).
Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über die Länge der Arbeitstage mitbestimmen (§87 (1) Ziff. 2 BetrVG).
18.09.2018 um 19:18 Uhr
Juri
- Da steht der Wochentag Freitag und du unterstellst einfach mal plump der Fragesteller meint Feiertag. Mit der Herangehensweise kann hier wirklich JEDER Quatsch ins rechte Licht gerückt werden.
- "Sonn und Feihertage müssen bei Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden und sind tatsächlich genehmigungspflichtig." und das ist - wie ich schon sagte - so pauschal einfach falsch
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