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Samstag Arbeit

TX
terra x
Feb 2019 bearbeitet

Der BR hatte beschlossen an 12 Samstagen/Freitagen in der Saison 2018 / 19 zu arbeiten. Muss der Arbeitnehmer trotzdem am Samstag arbeiten , wenn dieser seine Wöchentliche Arbeitszeit schon bis einschließlich Freitag erfüllt hat ?

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Community-Antworten (6)

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michalski0709

18.09.2018 um 16:43 Uhr

Ist der Beschluss eine BV, wenn ja sollte da auch drin stehen wie die Samstagsarbeit dann auszugleichen ist, sofern die Wochenarbeit schon überschitten worden ist. Feiertage sind von Amtswegen genemigungspflichtig. Also der BR darf das ohne Genemigung von Amt garnicht erlauben.

M
Moreno

18.09.2018 um 16:45 Uhr

Was steht denn im Arbeitsvertrag drin?

K
krambambuli

18.09.2018 um 16:58 Uhr

So ist das, wenn man unklare Regeln beschließt. Gebt euch mehr Mühe und redet vorher über offene Fragen und findet Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.

P
Pickel

18.09.2018 um 17:19 Uhr

michalski0709 wie kommst du auf Feiertage? abgesehen davon dass deine Antwort so pauschal ohnehin Unsinn ist

J1
Juri 11

18.09.2018 um 19:03 Uhr

PICKEL. 1. So unsinnig ist die Antwort von michalski0709 gar nicht . Ich vermute mal, dass in der Frage (Samstag/Freitag) ein Fehler unterlaufen ist und Samstag/ Feihertag heißt . Wenn eine BV abgeschlossen wurde steht es mit Sicherheit wie die 12 Samstage vergütet werden. 2. Sonn und Feihertage müssen bei Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden und sind tatsächlich genehmigungspflichtig. 3 Wöchentliche Arbeitszeit . Ich weiß nicht wie ihr rechnet aber

Die tägliche Arbeitszeit darf auf 10 Stunden ausgeweitet werden, muss aber im Zeitraum von 24 Wochen auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ausgeglichen werden.

Arbeitet eine Person beispielsweise aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens eine Woche lang 10 Stunden täglich, summiert sich deren werktägliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden. Dies ist nur zulässig, wenn diese Mehrarbeit von 12 Stunden (60-48 Stunden), innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen ausgeglichen wird (§3 ArbZG). 

Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über die Länge der Arbeitstage mitbestimmen (§87 (1) Ziff. 2 BetrVG).

P
Pickel

18.09.2018 um 19:18 Uhr

Juri

  1. Da steht der Wochentag Freitag und du unterstellst einfach mal plump der Fragesteller meint Feiertag. Mit der Herangehensweise kann hier wirklich JEDER Quatsch ins rechte Licht gerückt werden.
  2. "Sonn und Feihertage müssen bei Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden und sind tatsächlich genehmigungspflichtig." und das ist - wie ich schon sagte - so pauschal einfach falsch

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