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Urlaub + Aufhebungsvertrag - wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch aus?

A
Andy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin hat einen Aufhebungsvertrag zum 01.11.2006 unterschrieben. Wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch aus. Besteht der für das ganze Jahr? D.h. bei 30 Tage Jahresurlaub und z.B. bereits 28 genommenen Tagen. Hat Sie dann noch Anspruch auf die restlichen 2 Tage?

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Community-Antworten (3)

B
br01

11.09.2006 um 23:21 Uhr

wenn sie nach dem 30.06 unterschrieben hat, hat sie anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Es sei denn der Aufhebungsvertrag besagt etwas anderes.

P
paula

12.09.2006 um 02:15 Uhr

ja oder ein auf das AV anwendbare TV sagt etwas anderes. tarifverträge sehen häufig andere regelungen vor...

A
Andy

12.09.2006 um 10:26 Uhr

Danke. Habt mir sehr geholfen.

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