Urlaub + Aufhebungsvertrag - wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch aus?
Hallo,
eine Kollegin hat einen Aufhebungsvertrag zum 01.11.2006 unterschrieben. Wie sieht es denn mit dem Urlaubsanspruch aus. Besteht der für das ganze Jahr? D.h. bei 30 Tage Jahresurlaub und z.B. bereits 28 genommenen Tagen. Hat Sie dann noch Anspruch auf die restlichen 2 Tage?
Community-Antworten (3)
11.09.2006 um 23:21 Uhr
wenn sie nach dem 30.06 unterschrieben hat, hat sie anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Es sei denn der Aufhebungsvertrag besagt etwas anderes.
12.09.2006 um 02:15 Uhr
ja oder ein auf das AV anwendbare TV sagt etwas anderes. tarifverträge sehen häufig andere regelungen vor...
12.09.2006 um 10:26 Uhr
Danke. Habt mir sehr geholfen.
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