Einem Mitarbeiter (MA) aus dem Vertrieb wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Der Arbeitgeber (AG) möchte das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beenden.
Der MA ist Regionalleiter und ihm sind 3 MA unterstellt. Diesen MA wurde ebenfalls ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, da der gesamte Bereich aufgelöst, bzw. mit anderen Bereichen zusammengelegt werden soll. Seit Anfang Juli wurde der von dem MA verantwortete Bereich aufgelöst, der Aufhebungsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Der besagte MA ist seit einigen Wochen krank. Seine Tätigkeit ist mit einer Provision gekoppelt.
1.Wenn nun einer der ihm untersellten MA einen Neukundevertrag abgeschlossen hat, wird dann nicht auch für den MA Provision fällig, der sich im Krankenstand befindet?
2. Wie verhält es sich grundsätzlich? Da der Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben ist, gelten für den MA doch die arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütungen?