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Aufhebungsvertrag/Provision

S
Schertan
Jan 2018 bearbeitet

Einem Mitarbeiter (MA) aus dem Vertrieb wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Der Arbeitgeber (AG) möchte das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beenden. Der MA ist Regionalleiter und ihm sind 3 MA unterstellt. Diesen MA wurde ebenfalls ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, da der gesamte Bereich aufgelöst, bzw. mit anderen Bereichen zusammengelegt werden soll. Seit Anfang Juli wurde der von dem MA verantwortete Bereich aufgelöst, der Aufhebungsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Der besagte MA ist seit einigen Wochen krank. Seine Tätigkeit ist mit einer Provision gekoppelt. 1.Wenn nun einer der ihm untersellten MA einen Neukundevertrag abgeschlossen hat, wird dann nicht auch für den MA Provision fällig, der sich im Krankenstand befindet? 2. Wie verhält es sich grundsätzlich? Da der Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben ist, gelten für den MA doch die arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütungen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

09.07.2015 um 21:03 Uhr

Sie sind weiterhin Mitarbeiter. Wenn sie den Vertrag nicht unterschreiben (was möglicher Weise anzuraten ist, weil die Konditionen für eine Aufhebung zu schlecht sind), muss der AG kündigen - wogegen die Kollegen dann wieder klagen können.

Rate den Kollegen sich auf alle Fälle vor irgendwelchen Unterschriften von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gelten auch noch die Betriebsvereinbarungen; z.B. die über das Provisionssystem

D
DummerHund

09.07.2015 um 22:15 Uhr

In Betrieben wo ein Betriebsrat besteht und wo praktische eine ganze Abteilung geschlossen werden soll, sollte mann sich immer mal mit §111 BetrVG befassen.

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